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  #1 (permalink)  
Alt 25.10.2012, 14:32
Benutzerbild von laborix
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laborix ist ein sehr geschätzer Menschlaborix ist ein sehr geschätzer Menschlaborix ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard CMS - Artikel eines Autors ändern

Hallo miteinander,

es exisitert ein CMS für mit folgenden Benutzern:

2x Administratoren
1x Redakteur
4x Autoren

Bisher ist das CMS so eingestellt, das keiner der Benutzer einen Artikel eines anderen Benutzer inhaltlich ändern darf. Administratoren oder Redakteure können den Artikel in eine andere Kategorie verschieben, löschen oder auf versteckt setzen. Mehr nicht.

Auch Administratoren können untereinander Artikel inhaltlich nicht verändern. Zum Beispiel 403er, 404er oder 410er Errorseiten können jeweils nur von dem Administrator geändert werden, der sie angelegt hat.

Nun zu den Fragen:

Ein Autor schreibt einen Artikel, hat aber einen einfachen Rechtschreibfehler gemacht. Dieser Autor ist für zwei Wochen im Urlaub (ohne INet). Nun kann keiner diesen Rechtschreibfehler korrigieren. Sinnvoll oder nicht? Sollte ein Redakteur/ein Administrator das ändern dürfen?

Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Redakteur/Administrator einen Artikel eines Autors inhaltlich innerhalb dieses CMS-Systems ändert?

Sollten CMS Administratoren vollen Zugriff auf den Artikel haben? Also auch die Möglichkeit inhaltlich Änderungen zu machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 25.10.2012, 17:31
Benutzerbild von David
auch, ja!
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David ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer AnblickDavid ist ein wunderbarer Anblick
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Na ja, ein Admin wird zur Not die Datenbank (oder wo auch immer das CMS seine Daten ablegt) aufmachen und die Änderungen vornehmen, die er möchte. Von daher wäre es transparenter, wenn höher gestellte Benutzerrollen auch edit-Rechte für Inhalte anderer haben, denn so kannst Du Änderungen loggen.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.10.2012, 19:58
Benutzerbild von laborix
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Wenn ein Autor einen Artikel schreibt, sollte dieser inhaltlich sein geistiges Eigentum bleiben. Rechtschreibfehler abgesehen, aber eine Änderung sollte doch nur mit seiner Einwillung statt finden?

Wenn ein Redakteur nun den Inhalt ändern, müsste man dann nicht eine Revsionsliste anlegen, idealerweise mit Textdiff? Sollte der Autor aber dann nicht auch das Recht bekommen, diese Revision wieder rückgängig zu machen? Es ist ja sein geschriebener Text, seine geistige Arbeit.

Es geht nur um die Inhalte, wie sieht es rechtlich da aus?
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2012, 22:17
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Ich glaube nicht, dass man rechtliche Probleme bekommt, wenn man einen Rechtschreibfehler korrigiert.

Eher dann, wenn der Autor mit seinem Text selbst irgendwelche Rechte verletzt, und das (aufgrund des Urlaubs) nicht geändert werden kann.
Von daher sehe ich den Administrator als Person mit allen Rechten und Pflichten - denn wie schon gesagt, notfalls muss das eben über die Datenbank geändert werden.
Ob hier wirklich von einer Beeinträchtigung des geistigen Eigentums gesprochen werden kann? Eine Revisionsliste ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn längere Zeit (und auch mit mehreren Personen) an Artikeln gearbeitet wird. Das Prinzip kannst du ja bei Wikipedia hervorragend verfolgen.
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  #5 (permalink)  
Alt 26.10.2012, 18:19
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Zitat:
Zitat von fox Beitrag anzeigen
...den Administrator als Person mit allen Rechten und Pflichten...
Zur allgemeinen Info, habe gestern Abend den Administratoren wieder Zugriff auf alles gegeben.

Zitat:
Zitat von fox Beitrag anzeigen
... Eine Revisionsliste ist auf jeden Fall sinnvoll, wenn längere Zeit (und auch mit mehreren Personen) an Artikeln gearbeitet wird. ...
Steht jetzt erst mal auf der Todo. Ob ich das aber umsetze/integriere lasse ich erst mal offen. Nur wenn mir furchtbar langweilig ist
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  #6 (permalink)  
Alt 26.10.2012, 18:50
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Zitat:
Zitat von laborix Beitrag anzeigen
Ob ich das aber umsetze/integriere lasse ich erst mal offen. Nur wenn mir furchtbar langweilig ist
Über den Aufwand haben wir ja nicht geredet.
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:)
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  #7 (permalink)  
Alt 29.10.2012, 10:43
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Timo ist ein LichtblickTimo ist ein LichtblickTimo ist ein LichtblickTimo ist ein LichtblickTimo ist ein Lichtblick
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Revisionen sind für Texte nicht so schlimm. diff* liefert ja schon ne gute Ausgabe und das dann noch Parsen
Ich hab das mal in Ruby gemacht das waren keine zwei Stunden bis das Grundgerüst stand und es nur noch gestyled werden musste.

Grundsätzlich haben wir in der Firma eine Art Wiki und da kann jeder "Moderator" Artikel eines Kollegen ändern und wenn dieser innerhalb zwei (Werk)Tagen kein Veto einreicht ist die Änderung drin. Ein Autor ist normalerweise dankbar, wenn die Rechtschreibfehler entfernt werden.

* Linux-Maschine oder Windows mit GNU Tools vorausgesetzt
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 29.10.2012, 23:09
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Hallo,

wenn es sich bei den Artikel um Texte handelt, die am Arbeitsplatz geschrieben werden, liegen die Urheberrechte zumeist bei der Firma, so viel ich weiß. Im Korrigieren von Rechtschreib- und Grammatikfehlern sehe ich allerdings auch kein allzu großes Problem. Auch kann es helfen, stets den Namen des Autors online zu stellen (oder ein entsprechendes Kürzel). Somit schafft man Vertrauen dahingehend, dass der Artikel tatsächlich von dieser und keiner anderen Person geschrieben wurde. Solange nicht ganze Sinnabschnitte verändert werden, sondern nur falsche Textstellen geändert werden, stellt das urheberrechtlich gesehen nichts Verwerfliches dar. Zumeist lässt man Artikel eh vorkorrigieren, um grobe Fehler von vornherein zu vermeiden. Korrekturen werden in diesem Fall auch nicht als widerrechtlich empfunden. Ich bin da aber auch nicht die Expertin... Revisionsliste oder Wiki klingen daher für mich durchaus nach einer sehr guten Lösung.

LG,
Luisa
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  #9 (permalink)  
Alt 29.10.2012, 23:20
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inta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz sein
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Zitat:
Zitat von Luisa777 Beitrag anzeigen
[…] wenn es sich bei den Artikel um Texte handelt, die am Arbeitsplatz geschrieben werden, liegen die Urheberrechte zumeist bei der Firma, so viel ich weiß.
Nein, das Urheberrecht liegt immer beim Urheber und ist auch nicht übertragbar. Die Verwertungsrechte liegen aber in der Regel beim Arbeitgeber.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.10.2012, 23:31
Benutzerbild von Luisa777
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Ah je, da war ich ungenau Natürlich, die Verwertungsrechte sind gemeint. Ja die kleinen Unterschiede machen es aus
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