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Ja, so Wörter zu Übersetzen ist schwer, übersetzen solltest du sie jedoch.
Ob du das Land dazu schreibst ist eigentlich egal. Du kannst es ja auch im "deutschen" Impressum dazu schreiben, dann sieht es überall ähnlich aus. Übrigens, nur um hier einem eventuellen Fehler vorzubeugen, ist das gerne genutzte Wort "Impress" keine Übersetzung des Wortes "Impressum" ins englische. Es handelt sich vielmehr um eine Art Wortmarke. "Legal Notice" oder "Contact" (im Deutschen würde "Kontakt" unter Umständen reichen [2] - keine rechtssichere Auskunft) sind eher treffende Übersetzungen bzw. Bezeichner. Leider machen auch viele Wörterbücher diesen Fehler... Hier noch ein bisschen Lektüre: [1] Impressum ist nicht imprint | Julia James | TEXTlation on the work as professional translator, languages and everyday madness [2] Impressum
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Rettet die Erde.... sie ist der einzige Planet mit Schokolade! Geändert von Praktikant (19.11.2011 um 13:39 Uhr) |
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Vor Jahren hatte ich irgendwo mal angefragt, ob für eine .de Domain, die mehrsprachig ist, auch ein englischsprachiges Impressum vorhanden sein muss. Mir wurde damals mitgeteilt, dass ein deutsches Impressum ausreicht. Besucher aus anderen Ländern kann man ein eigenes Impressum erstellen, ist aber ein Sahnehäuptchen.
Bei gewerblichen Sites kann es anders sein
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Ich sehe gerade, dass ich selber einen Fehler gemacht habe. Ich kann ihn nur nicht mehr im Text verbessern.
Anstatt von "Impress" muss in diesem Satz natürlich "Imprint" stehen. Dann ist die Aussage richtig.
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Rettet die Erde.... sie ist der einzige Planet mit Schokolade! |
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Ich verwende bisher auf deutschsprachigen Sites die Kategorie "Impressum" gar nicht, sondern präsentiere die Informationen im Bereich "Kontakt".
Mir ging es bei meiner Frage um die erwähnten Bezeichner "Gesellschafter" "Umsatzsteueridentifikationsnummer" "Geschäftsführer" "Handelsregister" "Steuernummer" die ja eng mit dem deutschen Recht verbunden sind. Daher die Frage, ob es sinnvoll ist, solche Bezeichner überhaupt zu übersetzen. Dito stellt sich auch für die AGB. Begegnet man dem Ganzen am besten mit einem Hinweis in der Übersetzung, dass die rechtlich maßgebliche Form des Impressums oder der AGB die deutschsprachige Version ist (weil die Firma dort ihren Sitz hat). Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung. Mich interessiert, wie ihr es handhabt.
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