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Attraktiv wird das alles aber erst wenn man das vernünftig macht.
Die "Kleinunternehmergedöns" kann man machen, man muß aber nicht. Die Geschichte mit Vorsteuerabzug und Absetzen eigener Kosten ist recht attraktiv ... Und eigentlich auch nicht viel Arbeit. |
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Die Antwort auf plastiko (#3)… Zitat:
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Dass du deine persönliche Identifikationsnummer auf die Rechnung setzen sollst, hat glaube ich niemand behauptet. Wenn du beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, erhältst du meines Wissens eine weitere Steuernummer, die in etwa das hier ist: Steuernummer (Angaben ohne Gewähr). Wir können hier aber natürlich gerne noch weitere 30 Posts lustig rumraten. Ich wäre jedenfalls sehr vorsichtig damit, was ich auf Basis von gefährlichem Halbwissen beantrage oder nicht beantrage. Ich halte es nicht für unmöglich, dass manche Modelle auch Auswirkungen auf Krankenversicherungen oder ähnliches haben können. PS: Scheppertreibers Anmerkung, Steuerberater seien nicht deine Freunde, kann ich nicht beurteilen. Ich war damals wegen einer ähnlichen Sache bei einem und fühlte mich gut aufgehoben. Das war aber ziemlich genau deine Größenordnung. Ich wollte eine Rechnung ausstellen und wusste nicht, was ich draufschreiben muss. „Berater für Existenzgründer“ klingt aber auch nicht schlecht, höchstens etwas groß. Geändert von mermshaus (14.11.2011 um 06:38 Uhr) |
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Ok,
meinte halt es muss eine Steuernummer drauf sein. ![]() Pflichtangaben auf Rechnungen: Welche Rechnungsangaben gehören auf eine korrekte, vollständige Rechnung? - Online lernen bei akademie.de
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Small boy wrote to Santa Claus:"Send me a brother!" Santa wrote back: "Send me your mother" |
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Nebenbei geht meine Steuernummer niemanden etwas an (ich möchte nicht, daß jemand in meinem Namen dem FA etwas schickt). Ich verwende da die UStID. |
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AAAALSO
ich war nun letzte woche beim Finanzamt und hab mir eine Steuernummer geben lassen. Sozusagen als Kleinunternehmer. sprich dieses Jahr 17500 und nicht mehr und nächstes Jahr 50000 maximal als Umsatz. Egal ob nur einmalig oder mehrmals. Die Dame beim Finanzamt meinte nun ich muss für das Jahr 2011 eine Umsatzsteuererklärung machen und dann in 3 Jahren wieder für die 3 Jahre. in Sachen Gewerbe brauch ich auch nix anmelden es sei denn ich mache dies nun zur gewohnheit. Aber als tipp, diese sind verpflichtet unter Androhung einer Strafe darauf hinzuweisen das man noch kein Gewerbe angemeldet hat. Sprich falls man das öfters macht, braucht man eigtl noch keins anmelden, erst wenn die sich melden *gg*. nächste Woche geh ich nochmal zum Steuerberater um mich wegen diesen Umsatzsteuer Erklärungen zu Informieren, das sollte aber nicht allzu aufwendig sein meinte die Dame beim Finanzamt. lg.
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