@rs-web
zitat von webmaster-zentrale.de "3. Eure Steuernummer oder eure Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Eine Steuernummer erhaltet ihr automatisch, wenn ihr ein Gewerbe angemeldet habt und den Fragebogen des Finanzamts ausgefüllt habt. Die Steuernummer ist nicht identisch mit der Steuernummer, die ihr für eure Einkommenssteuererklärung verwendet. Eine USt-IdNr. braucht ihr nur, wenn ihr Kunden habt, deren Sitz nicht in Deutschland ist." bis jetzt hab ich im internet immernoch keine antwort gefunden, nur immerwieder die bekannten unklarheiten und andere user deren fragen nicht beantwortet wurden ^^ |
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da das internet meistens nur meinungen und kein wissen vermittelt, kann ich dir da keine antwort geben. Die meisten quellen die ich fand, waren aber dieser meinung.
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Vorab: Ich finde es gut, dass du überhaupt versuchst, das korrekt zu machen.
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Dass du keinen Steuerberater hast, heißt jedenfalls in der Tat nicht, dass keine Steuerberater existieren. Die können dir eine sichere Auskunft geben und dir gegebenenfalls entsprechende Formulare (etwa zur Kleinunternehmerregelung) auch gleich ausfüllen. Dass das Internet das nicht unbedingt kann, hast du ja bei deinen Recherchen und nicht zuletzt in diesem Thread auch festgestellt. Der Hinweis auf einen Steuerberater ist meiner Erfahrung nach gut. |
Die Steuerpflicht entsteht in dem Moment wo Du Geld verdienst - egal wie, wo,
wofür oder ob irgendetwas angemeldet ist. Meine Steuernummer geht niemanden etwas an, also gebe ich meine USt-Id an, die bekommst DU auf Antrag vom FA Saarbrücken (Zentralstelle für D). Nebenbei mußt DU die nicht angeben. Erst wenn der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen will muß die drauf sein. Laß Dich irgendwo beraten, Haupsache eben nicht von einem Steuerberater (der ist auf das FA vereidigt und nicht Dein Freund). Es gibt Berater für Existenzgründer, die beraten Dich neutral. Du bist als Student nicht von der Steuerpflicht befreit, es gelten Höchstgrenzen für den Zuverdienst. Erkundige Dich beim Asta oder so. Und dann hau rein 8) |
@mermshaus ich habe das nicht grundsätzlich allen leuten unterstellt, sondern den beiden die ich angesprochen habe, das warst du und Thielo.
Hättet ihr die posts gelesen, wäre ein post mit "such dirn steuerberater" wohl angebrachter gewesen :P aber ich häng mich nu nich an kleinigkeiten auf ;) Ich stelle immernoch in den Raum das kein steuerberater das weiß weil ich ja 100% nicht diese nummer draufschreiben kann und somit kein steuerberater damit was zutun hat. @Scheppertreiber das stimmt so nicht. man ist bis zu einem bestimmten freibetrag von der steuer befreit, wie der name schon sagt. Das ist nun nicht meine Meinung, sondern die Meinung der dame vom finanzamt und der dame von der IHK ich weiß nun nicht die genauen beträge aber sie liegen weit von meinem fall entfernt, da es sich hier um weniger als 1000€ handelt. ich glaube bei der einkommenssteuer darf ich 8000€ verdienen bevor ich steuern zahlen muss und bei der Umsatzsteuer 17500 oder ähnlich. somit für diesen fall nicht relevant. =) |
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Die Zahlen die du genannt hast Stimmen ungefähr für einen Selbstständigen. Der darf im ersten Jahr einen Umsatz von 17.500 Euro und im zweiten Jahr eine Umsatz von 50.000 Euro haben um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, sprich er muss und darf keine USt. ausweisen und abführen. (Steht so im Antragsbogen für Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt oder deren Zusatz). Soweit ich weiß, es ist also keine sichere Auskunft, ich bin ja kein Steuerfachmann. Wie sich das auf Steuer auswirkt habe ich aber noch nicht raus. Der Tipp mit der Beratung für Existenzgründer von Joe ist sehr gut. Den solltest du Beachten. |
ich hab nun mehrere einkommenssteuerrechner aus dem internet ausprobiert und 90% davon sagen das man erst ab 8012€ steuern bezahlen muss ^^
natürlich kein gewähr für richtigkeit, aber die warscheinlichkeit ist hoch ^^ |
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