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Zitat von Schelm.isch
Genau. Es ist eine Erwartungshaltung. Ich erwarte, dass die meine Daten schützen. Ich erwarte, dass meine Verbindungsdaten nicht protokolliert werden. Ich erwarte, dass meine Mails nicht durchsucht werden. Ich erwarte, dass mein Handy nicht geortet wird. Ich erwarte...
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Was du
Erwartungshaltung nennst, nennt das BVerfG
Informationelle Selbstbestimmung und leitet diese aus unserem Grundgesetz ab. Willst du wirklich die Grundlage unserer Gesellschaft in Frage stellen?
Zitat:
Zitat von Schelm.isch
Wenn Fristen, Gebühren und ähnliches nach deiner Aussage leicht erkennbar angebracht sein müssen (und ich rede jetzt nicht vom offen ausgezeichneten Preis in der Werbeanzeige sondern zusätzliche Posten), dann stellt sich nur die Frage, warum man selbiges nicht für die Datenschutz-Texte ebenso geregelt hat. Dann wären die leicht verständlich und bräuchten nicht extra ausgezeichnet werden.
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Das ist doch praktisch so geregelt. Wenn ein Unternehmen die Daten des Kunden nutzen möchte, muss es sich das Einverständnis einholen. Es muss also explizit seitens des Kunden/Nutzers zugestimmt werden.
Zitat:
Zitat von Schelm.isch
Letzten Endes bleibst du aber mit deiner Argumentation auf der Strecke. Du sagst etwas verschleiert, dass es Inhalte erster (Datenschutz) und zweiter (sonstiger AGB-Inhalt) Klasse gibt.
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Es gibt tatsächlich verschiedene Wichtigkeiten, allerdings hast du sie in den Klammern nicht zutreffend bezeichnet. Wichtige Punkte müssen im Vertrag direkt aufgeführt werden und dürfen nicht in AGB, Datenschutzbestimmungen oder ähnlichem versteckt werden. Ich finde das einleuchtend und logisch.
Zitat:
Zitat von Schelm.isch
Du implizierst mit deiner Aussage, dass man das meiste eh nicht mehr verstehen kann. Ja, als Folge daraus es vielleicht nicht mal mehr versuchen muss.
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Ersteres kommt leider vor, zweiteres habe ich weder impliziert noch angedeutet.
Zitat:
Zitat von Schelm.isch
Schade, dass du nicht daran gedacht hast, dass es sinniger wäre, wenn man die eher unverständlichen Teile auch verständlich machen würde. Oder willst du dich damit nicht beschäftigen, weil es durch die Medien momentan nicht das trendige Thema ist und man auf das erweiterte Problem mit den momentanen Rufen nach mehr Datenschutz nicht zu einer Lösung kommen würde? So aber spaltest du nur in vermeintlich wichtig und weniger wichtig. Ganz großes Kino.
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Du wirst (mal wieder) persönlich. Fakt ist, dass der Gesetzgeber mit § 305c BGB auf die Maschen der Unternehmen wichtige Bestandteile eines Vertrages in den AGB zu verstecken reagiert hat. Es wäre natürlich besser, wenn die Verträge stattdessen möglichst kompakt und verständlich wären, aber das kann man leider nicht durch ein Gesetz regeln. Der Gesetzestext wäre viel zu vage, was heißt schon "leicht verständlich"? Und ohne Gesetz wird sich kein Unternehmen daran halten, wenn sich mit undurchsichtigen Verträgen mehr Geld verdienen lässt.
Zitat:
Zitat von Schelm.isch
Statt den Datenschutz auf ein überhöhtes Podest zu stellen, sollte man den gesamten Vertragsgestaltungsprozess wieder vereinfachen. Dann erlebt auch niemand, der sich darum sorgt, eine böse Überraschung beim Datenschutz. Und ehrliche und bemühte Unternehmen haben auch noch was davon. Also ein Gewinn für alle ehrlichen Geschäftsteilnehmer.
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Das wäre wünschenswert, steht aber übrigens nicht unbedingt im Gegensatz zum Datenschutzgesetz. Ich bin der Meinung, dass man (wenn man möchte) den Datenschutz innerhalb von wenigen (sagen wir maximal fünf) Sätzen abhandeln kann.
Übrigens denke ich nicht, dass der Datenschutz auf einen hohen Sockel gestellt wird. Viele Unternehmen halten sich nicht daran und das Problem ist, dass sie das als ausländische Unternehmen soweit ich weiß auch nicht müssen bzw. sie nicht dafür belangt werden können. Genau das verursacht Wirbel, aber meiner Meinung nach zu Recht, denn der Leidtragende ist der Nutzer.