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Alt 19.01.2016, 08:04
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inta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz sein
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Dann wirf mal einen Blick in das TMG, da wird klar zwischen Nutzer und Diensteanbieter getrennt und das ist auch eindeutig möglich. (Wahnsinn, das ausgegrabene Thema ist so alt, dass sich inzwischen sogar das Gesetz geändert hat.) §5 TMG regelt auch klar und deutlich, dass ein Diensteanbieter seine Anschrift veröffentlichen muss, damit ist die Argumentation über den Datenschutz auch hinfällig, denn damit lässt sich kein Gesetz aushebeln.

(Wenn du das ändern möchtest, musst du wohl eine Verfassungsbeschwerde anstreben, wobei die meiner Meinung nach wenig Aussicht auf Erfolg hat, da man sich als Diensteanbieter freiwillig in die Öffentlichkeit begibt.)

Grundsätzlich muss jeder der geschäftsmäßig handelt ein Impressum bereitstellen. Das ist eine typische juristische Formulierung, die normale Menschen erst einmal nicht verstehen bzw. missverstehen. Geschäftsmäßig handelt man auf jeden Fall, wenn man Einnahmen mit seiner Seite generiert, sei es durch den Verkauf von irgendwas oder auch nur durch Werbung. Befreit von der Impressumspflicht bist du eigentlich nur, wenn deine Seite ausschließlich privaten und familiären Zwecken dient und das ist schon bei den üblichen Blogs nicht der Fall. Wenn deine Seite also nicht gerade passwortgeschützt oder wenigstens von der Indizierung durch Suchmaschinen ausgeschlossen ist und nur persönliche Daten enthält, würde ich in jedem Fall dazu raten ein ordentliches Impressum anzugeben.
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