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  #1 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 22:20
Benutzerbild von laborix
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laborix ist ein sehr geschätzer Menschlaborix ist ein sehr geschätzer Menschlaborix ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard Benötige Beratung und Rechtshilfe

Hallo zusammen,

letzt habe ich hier meine Erfahrungen zum Thema Webdesign 2008 gespostet und EvT hat eine sehr interessante Frage gestellt, die mich zum Nachdenken gebracht hat und ich jetzt sehr unsicher bin, ob man folgendes einfach machen kann.

Nehmen wir den Fall, das ich Webseiten öffentlich (unter Nennung der URL) nach einer vorgegebenen (von mir zusammengestellten) Checkliste in einem Blog Artikel bewerte, ohne das der Eigentümer dieser Webseiten davon Kenntnis hat, bzw. ich diesen nicht um seine Zustimmung gebeten habe.

Ist das rechtlich erlaubt oder ist so etwas eine Art Angriff auf die Persönlichkeit der Eigentümer der getesteten Webseiten und deren Betreiber können rechtliche Schritte einleiten?
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Geändert von laborix (09.08.2008 um 22:25 Uhr) Grund: Schreibfehler
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Alt 09.08.2008, 22:29
Benutzerbild von paracelsus
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Ich habe dieser Tage hier einen Post über divitis gelesen mit einem Link zu einer Seite, in der die Top 10(?) von Divitis infizierten Websites - aus Sicht des dortigen Betreibers - gelistet sind.

Ich kann mir nicht vorstellen das der/oder die - die Inhaber der betreffenden Sites gefragt hat. Dort handelt es sich ja auch um eine Listung von Tatsachen.
Ich glaube - wenn Du Dene Listung/Gewichtung ausreichens und als Deine eigene Meinung begründest, bist Du sicher richtig. Das ist meine Meinung

Aber Rechtsberatung sollte nicht schaden.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 23:38
Benutzerbild von Timo
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Ich würde auch sagen, dass du das machen darfst. Stiftung Warhrentest frägt bestimmt nicht die Herstellen ob sie etwas testen dürfen, sonst würde es bestimmt nie die Note Ungenügend geben.

andir ist Anwalt aber der war schon lange nichtmehr hier.
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 09.08.2008, 23:57
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Eine einfache Rezension. Solange sie auf nachprüfbaren Tatsachen beruht, solltest du mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
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Alt 10.08.2008, 00:35
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hemfrie ist jedem bekannthemfrie ist jedem bekannthemfrie ist jedem bekannthemfrie ist jedem bekannthemfrie ist jedem bekannthemfrie ist jedem bekannt
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Wenn es sich um eine Art Blog-Artikel handelt, wird es wahrscheinlich auch Kommentare zu den Bewertungen geben.

Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt. Wäre nicht das erste mal, dass ein Blog- oder Forenbetreiber auf Grund von unbedachten Kommentaren eines Users in rechtliche Schwierigkeiten geraten ist.

Bei dieser Art von Blog wären moderierte Kommentare wahrscheinlich angebracht
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  #6 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 01:05
Benutzerbild von Geronimo
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Design Tagebuch. Vergleichbar?
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  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 11:28
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Zitat:
Zitat von paracelsus Beitrag anzeigen
Ich glaube - wenn Du Dene Listung/Gewichtung ausreichens und als Deine eigene Meinung begründest, bist Du sicher richtig.
Das ist mein Problem

Wenn ich eine Meinung, wenn auch objektiv oder neutral, vertrete, so kann das durchaus auf der anderen Seite dem Betreiber ein "großer Dorn" im Auge sein.

Beispiel Artikel:
Webseite "abc" ist technisch ok, lädt viele Grafiken und entspricht nur teilweise einigen Punkten der Zugänglichkeit.

Eventuelle Reaktion des Betreibers:
He, meine Webseite ist super. Die Bewertung könnte potentielle Besucher/Kunden ein falsches Bild von mir aufzeigen.

Was nun? Über den Anwalt klären?
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  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 11:30
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Zitat:
Zitat von hemfrie Beitrag anzeigen
Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt.
Selbst wenn objektiv und sachlich, kann es dann nicht auch so passieren wie bei uns im Sitecheck? Wobei hier der Betreiber ja darum gebeten, im Gegensatz zu einen Blog-Artikel über irgendeine Webseite, wo der Betreiber davon nichts weiß?
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  #9 (permalink)  
Alt 10.08.2008, 12:40
Benutzerbild von Pascolo
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Zitat:
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich sehe mit deinem Vorhaben keine Probleme verbunden. Wenn du auf Grund gewisser Kriterien eine Seite beurteilst, so denke ich, dass keiner dagegen etwas unternehmen kann. Ich würde aber darauf achten, dass dem Leser auch klar wird, dass es sich hier um eine subjektive Beurteilung handelt und solange du deine eigene Meinung begründen kannst, wirst du auch keine Probleme haben. Nur wer eine Behauptung in den Raum stellt, muss eventuell mit Konsequenzen rechnen.

Ich habe übrigens noch einen interessanten Artikel zum Thema Grenzen der Meinungsfreiheit gefunden.
__________________
Mit freundlichen Grüssen "Pascolo"

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Geändert von Pascolo (10.08.2008 um 12:46 Uhr)
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Alt 10.08.2008, 17:06
Benutzerbild von paracelsus
be simple
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Ich greife einen Satz von Pascolo auf:
Zitat:
Wenn du auf Grund gewisser Kriterien eine Seite beurteilst, so denke ich, dass keiner dagegen etwas unternehmen kann.
Wenn diese Kriterien für alle einsichtig sind, kann es kaum noch Probleme geben, da eine Seite nach einem bestimmten Muster geprüft wird. Dieses ist nachvollziehbar und - auch wenn es dem Seitenbetreiber aufstößt - beweisbar. Wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass man sich demütigende oder herabwürdigende Aussagen verkneift - was ich aber bei laborix nicht als Geafahr betrachte.

Würde sich ein Betreiber aufregen, würde er damit ja auch unnötig Aufmerksamkeit auf ein Manko seiner eigenen Website zeihen.
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