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Benötige Beratung und Rechtshilfe
Hallo zusammen,
letzt habe ich hier meine Erfahrungen zum Thema Webdesign 2008 gespostet und EvT hat eine sehr interessante Frage gestellt, die mich zum Nachdenken gebracht hat und ich jetzt sehr unsicher bin, ob man folgendes einfach machen kann. Nehmen wir den Fall, das ich Webseiten öffentlich (unter Nennung der URL) nach einer vorgegebenen (von mir zusammengestellten) Checkliste in einem Blog Artikel bewerte, ohne das der Eigentümer dieser Webseiten davon Kenntnis hat, bzw. ich diesen nicht um seine Zustimmung gebeten habe. Ist das rechtlich erlaubt oder ist so etwas eine Art Angriff auf die Persönlichkeit der Eigentümer der getesteten Webseiten und deren Betreiber können rechtliche Schritte einleiten?
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Personal stuff Geändert von laborix (09.08.2008 um 22:25 Uhr) Grund: Schreibfehler |
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Ich würde auch sagen, dass du das machen darfst. Stiftung Warhrentest frägt bestimmt nicht die Herstellen ob sie etwas testen dürfen, sonst würde es bestimmt nie die Note Ungenügend geben.
andir ist Anwalt aber der war schon lange nichtmehr hier.
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Wenn es sich um eine Art Blog-Artikel handelt, wird es wahrscheinlich auch Kommentare zu den Bewertungen geben.
Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt. Wäre nicht das erste mal, dass ein Blog- oder Forenbetreiber auf Grund von unbedachten Kommentaren eines Users in rechtliche Schwierigkeiten geraten ist. Bei dieser Art von Blog wären moderierte Kommentare wahrscheinlich angebracht |
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Design Tagebuch. Vergleichbar?
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Zitat:
Wenn ich eine Meinung, wenn auch objektiv oder neutral, vertrete, so kann das durchaus auf der anderen Seite dem Betreiber ein "großer Dorn" im Auge sein. Beispiel Artikel: Webseite "abc" ist technisch ok, lädt viele Grafiken und entspricht nur teilweise einigen Punkten der Zugänglichkeit. Eventuelle Reaktion des Betreibers: He, meine Webseite ist super. Die Bewertung könnte potentielle Besucher/Kunden ein falsches Bild von mir aufzeigen. Was nun? Über den Anwalt klären?
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Selbst wenn objektiv und sachlich, kann es dann nicht auch so passieren wie bei uns im Sitecheck? Wobei hier der Betreiber ja darum gebeten, im Gegensatz zu einen Blog-Artikel über irgendeine Webseite, wo der Betreiber davon nichts weiß?
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Zitat:
Ich habe übrigens noch einen interessanten Artikel zum Thema Grenzen der Meinungsfreiheit gefunden.
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Mit freundlichen Grüssen "Pascolo" Guter Webspace eSport Topliste Meine Lesezeichen Meine Spielwiese Geändert von Pascolo (10.08.2008 um 12:46 Uhr) |
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Ich greife einen Satz von Pascolo auf:
Zitat:
Würde sich ein Betreiber aufregen, würde er damit ja auch unnötig Aufmerksamkeit auf ein Manko seiner eigenen Website zeihen. |
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