Benötige Beratung und Rechtshilfe
Hallo zusammen,
letzt habe ich hier meine Erfahrungen zum Thema Webdesign 2008 gespostet und EvT hat eine sehr interessante Frage gestellt, die mich zum Nachdenken gebracht hat und ich jetzt sehr unsicher bin, ob man folgendes einfach machen kann. Nehmen wir den Fall, das ich Webseiten öffentlich (unter Nennung der URL) nach einer vorgegebenen (von mir zusammengestellten) Checkliste in einem Blog Artikel bewerte, ohne das der Eigentümer dieser Webseiten davon Kenntnis hat, bzw. ich diesen nicht um seine Zustimmung gebeten habe. Ist das rechtlich erlaubt oder ist so etwas eine Art Angriff auf die Persönlichkeit der Eigentümer der getesteten Webseiten und deren Betreiber können rechtliche Schritte einleiten? |
Ich habe dieser Tage hier einen Post über divitis gelesen mit einem Link zu einer Seite, in der die Top 10(?) von Divitis infizierten Websites - aus Sicht des dortigen Betreibers - gelistet sind.
Ich kann mir nicht vorstellen das der/oder die - die Inhaber der betreffenden Sites gefragt hat. Dort handelt es sich ja auch um eine Listung von Tatsachen. Ich glaube - wenn Du Dene Listung/Gewichtung ausreichens und als Deine eigene Meinung begründest, bist Du sicher richtig. Das ist meine Meinung:D Aber Rechtsberatung sollte nicht schaden. |
Ich würde auch sagen, dass du das machen darfst. Stiftung Warhrentest frägt bestimmt nicht die Herstellen ob sie etwas testen dürfen, sonst würde es bestimmt nie die Note Ungenügend geben.
andir ist Anwalt aber der war schon lange nichtmehr hier. |
Eine einfache Rezension. Solange sie auf nachprüfbaren Tatsachen beruht, solltest du mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
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Wenn es sich um eine Art Blog-Artikel handelt, wird es wahrscheinlich auch Kommentare zu den Bewertungen geben.
Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt. Wäre nicht das erste mal, dass ein Blog- oder Forenbetreiber auf Grund von unbedachten Kommentaren eines Users in rechtliche Schwierigkeiten geraten ist. Bei dieser Art von Blog wären moderierte Kommentare wahrscheinlich angebracht |
Design Tagebuch. Vergleichbar?
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Zitat:
Wenn ich eine Meinung, wenn auch objektiv oder neutral, vertrete, so kann das durchaus auf der anderen Seite dem Betreiber ein "großer Dorn" im Auge sein. Beispiel Artikel: Webseite "abc" ist technisch ok, lädt viele Grafiken und entspricht nur teilweise einigen Punkten der Zugänglichkeit. Eventuelle Reaktion des Betreibers: He, meine Webseite ist super. Die Bewertung könnte potentielle Besucher/Kunden ein falsches Bild von mir aufzeigen. Was nun? Über den Anwalt klären? |
Zitat:
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Zitat:
Ich habe übrigens noch einen interessanten Artikel zum Thema Grenzen der Meinungsfreiheit gefunden. |
Ich greife einen Satz von Pascolo auf:
Zitat:
Würde sich ein Betreiber aufregen, würde er damit ja auch unnötig Aufmerksamkeit auf ein Manko seiner eigenen Website zeihen. |
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