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laborix 09.08.2008 22:20

Benötige Beratung und Rechtshilfe
 
Hallo zusammen,

letzt habe ich hier meine Erfahrungen zum Thema Webdesign 2008 gespostet und EvT hat eine sehr interessante Frage gestellt, die mich zum Nachdenken gebracht hat und ich jetzt sehr unsicher bin, ob man folgendes einfach machen kann.

Nehmen wir den Fall, das ich Webseiten öffentlich (unter Nennung der URL) nach einer vorgegebenen (von mir zusammengestellten) Checkliste in einem Blog Artikel bewerte, ohne das der Eigentümer dieser Webseiten davon Kenntnis hat, bzw. ich diesen nicht um seine Zustimmung gebeten habe.

Ist das rechtlich erlaubt oder ist so etwas eine Art Angriff auf die Persönlichkeit der Eigentümer der getesteten Webseiten und deren Betreiber können rechtliche Schritte einleiten?

paracelsus 09.08.2008 22:29

Ich habe dieser Tage hier einen Post über divitis gelesen mit einem Link zu einer Seite, in der die Top 10(?) von Divitis infizierten Websites - aus Sicht des dortigen Betreibers - gelistet sind.

Ich kann mir nicht vorstellen das der/oder die - die Inhaber der betreffenden Sites gefragt hat. Dort handelt es sich ja auch um eine Listung von Tatsachen.
Ich glaube - wenn Du Dene Listung/Gewichtung ausreichens und als Deine eigene Meinung begründest, bist Du sicher richtig. Das ist meine Meinung:D

Aber Rechtsberatung sollte nicht schaden.

Timo 09.08.2008 23:38

Ich würde auch sagen, dass du das machen darfst. Stiftung Warhrentest frägt bestimmt nicht die Herstellen ob sie etwas testen dürfen, sonst würde es bestimmt nie die Note Ungenügend geben.

andir ist Anwalt aber der war schon lange nichtmehr hier.

Geronimo 09.08.2008 23:57

Eine einfache Rezension. Solange sie auf nachprüfbaren Tatsachen beruht, solltest du mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

hemfrie 10.08.2008 00:35

Wenn es sich um eine Art Blog-Artikel handelt, wird es wahrscheinlich auch Kommentare zu den Bewertungen geben.

Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt. Wäre nicht das erste mal, dass ein Blog- oder Forenbetreiber auf Grund von unbedachten Kommentaren eines Users in rechtliche Schwierigkeiten geraten ist.

Bei dieser Art von Blog wären moderierte Kommentare wahrscheinlich angebracht

Geronimo 10.08.2008 01:05

Design Tagebuch. Vergleichbar?

laborix 10.08.2008 11:28

Zitat:

Zitat von paracelsus (Beitrag 397023)
Ich glaube - wenn Du Dene Listung/Gewichtung ausreichens und als Deine eigene Meinung begründest, bist Du sicher richtig.

Das ist mein Problem :oops:

Wenn ich eine Meinung, wenn auch objektiv oder neutral, vertrete, so kann das durchaus auf der anderen Seite dem Betreiber ein "großer Dorn" im Auge sein.

Beispiel Artikel:
Webseite "abc" ist technisch ok, lädt viele Grafiken und entspricht nur teilweise einigen Punkten der Zugänglichkeit.

Eventuelle Reaktion des Betreibers:
He, meine Webseite ist super. Die Bewertung könnte potentielle Besucher/Kunden ein falsches Bild von mir aufzeigen.

Was nun? Über den Anwalt klären?

laborix 10.08.2008 11:30

Zitat:

Zitat von hemfrie (Beitrag 397030)
Ich denke da muss man ein wenig aufpassen, dass dort die objektive und fachliche Bewertung erhalten bleibt.

Selbst wenn objektiv und sachlich, kann es dann nicht auch so passieren wie bei uns im Sitecheck? Wobei hier der Betreiber ja darum gebeten, im Gegensatz zu einen Blog-Artikel über irgendeine Webseite, wo der Betreiber davon nichts weiß?

Pascolo 10.08.2008 12:40

Zitat:

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Ich sehe mit deinem Vorhaben keine Probleme verbunden. Wenn du auf Grund gewisser Kriterien eine Seite beurteilst, so denke ich, dass keiner dagegen etwas unternehmen kann. Ich würde aber darauf achten, dass dem Leser auch klar wird, dass es sich hier um eine subjektive Beurteilung handelt und solange du deine eigene Meinung begründen kannst, wirst du auch keine Probleme haben. Nur wer eine Behauptung in den Raum stellt, muss eventuell mit Konsequenzen rechnen.

Ich habe übrigens noch einen interessanten Artikel zum Thema Grenzen der Meinungsfreiheit gefunden.

paracelsus 10.08.2008 17:06

Ich greife einen Satz von Pascolo auf:
Zitat:

Wenn du auf Grund gewisser Kriterien eine Seite beurteilst, so denke ich, dass keiner dagegen etwas unternehmen kann.
Wenn diese Kriterien für alle einsichtig sind, kann es kaum noch Probleme geben, da eine Seite nach einem bestimmten Muster geprüft wird. Dieses ist nachvollziehbar und - auch wenn es dem Seitenbetreiber aufstößt - beweisbar. Wichtig ist meiner Meinung nach auch, dass man sich demütigende oder herabwürdigende Aussagen verkneift - was ich aber bei laborix nicht als Geafahr betrachte.

Würde sich ein Betreiber aufregen, würde er damit ja auch unnötig Aufmerksamkeit auf ein Manko seiner eigenen Website zeihen.


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