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Alt 14.02.2013, 00:36
test_nick test_nick ist offline
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Hallo MrMurphy,

vielen Dank für deinen Beitrag. Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:

Zitat:
Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
1. Du hast kein Impressum. Falls du einem Abmahnanwalt in die Fänge gerätst wird da schnell ein vierstelliger Betrag fällig.
Selbstverständlich ist ein Impressum enthalten. Bitte scrolle nach unten und schaue dir den Footer an. Auf der linken Seite siehst du den Copyright-Vermerk und auf der rechten eine zusätzliche Navigation. In dieser Navigation ist auch ein Impressumslink enthalten. Falls du es nicht finden solltest, hier der Link: Impressum

Zitat:
Zitat von MrMurphy Beitrag anzeigen
2. Wenn ich lese

habe ich Bedenken, ob du schon 18 Jahre alt bist. Andernfalls benötigst du die Erlaubnis a) deiner Eltern und b) des Vormundschaftsgerichts. Dem must du belegen, das du über die Risiken deines Unternehmertums informiert bist und auch die Pflichten (z. B. gegenüber dem Finanzamt) bescheid weißt.
Richtig, vielen dank für deine Bedenken, dass ich noch nicht Volljährig bin. Dies ist insoweit richtig, da ich erst 16 bin. Allerdings bin ich vollständig geschäftsfähig, da auch hierzu eine Ausnahmegenehmigung des Familiengerichts gemäß § 112 BGB vorliegt. Darüber hinaus liegt die Anzeige des selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gemäß § 12 GewO vor (Gewerbeschein).
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