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mal ma was rechtliches....
Hallo mal ma was rechtliches:
Verein XY hat Tag der offenen Tür und macht Fotos für die Homepage. Eines Tages sieht Herr XY ein Bild von Ihm auf der Webseite des Vereins veröffentlicht. "Das geht natürlich nicht, die hätten mich fragen müssen!" flucht Herr XY und will den Vereein verklagen. Hat seine Klage Aussicht auf Erfolg? |
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Hallo, ChOpSueY!
Zitat:
Erstens musst Du klären, ob Herr XY, vom öffentlichen Status gesehen, eine Unterlassung überhaupt verlangen kann. Zweitesn ist es abhängig davon, worauf er klagt: Unterlassung, Schadenersatz oder sonstwas. Jetzt schlauer?
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Informationen aus Koblenz-Metternich ----------------------------------- "Wissen heißt, Fragen zu erwerben." |
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Grundsätzlich erstmal die Rechtsgrundlage (KunstUrhG) dazu:
Zitat:
Zitat:
Verbindliche Auskunft kann dir hier sowieso nur ein Anwalt geben, im Zweifelsfall sollte eine Erlaubnis immer eingeholt werden. Quelle: KunstUrhG - Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie |
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Hallo, inta!
Gerade im Zusammenhang mit Fotos kommt auf unsere Gerichte und auch den Gesetzgeber noch einiges an Grundsatzarbeit zu! Zum Beispiel ist die Frage "Was ist öffentlich?" auch noch nicht abschließend geklärt. Ist eine Webplattform, bei der man sich registrieren muss um an die Inhalte zu kommen, als öffentlich oder als nichtöffentlich zu werten? Neue Techniken, neue Verfahren, geänderte Gewohnheiten - mal sehen, ob unser Bundestag als gesetzgebende Instanz da Schritt hält!?
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gibt es denn als webseitenbetreiber die möglichkeit mich von den Inhalten im foto zu distanzieren bzw einen vermekt (disclaimer) oder ähnliches aufzustellen? was ist wenn ich 3 leute fotografiere und die sagen ja ich darf veröffentlichen und im hintergrund ist wer zu sehen der es net will...ist das dann nach (2) legal???
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