zurück zur Startseite
  


Zurück XHTMLforum > Sonstiges > Offtopic
Seite neu laden Rechtliches: Künstler-Sozialabgabe

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 21:48
Benutzerbild von igen27
Suchender und Lernender
neuer user
Thread-Ersteller
 
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: West-Thüringen
Beiträge: 33
igen27 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Rechtliches: Künstler-Sozialabgabe

Hallo an alle. Ich möchte mal das Thema Nebengewerbe/Freelancer/kleine Agenturen (natürliche Personen) und die Regelungen zur Künstler-Sozialabgabe für die Auftraggeber einer Website in den Raum werfen und nachfragen, ob jemand schon Erfahrungen in dieser Richtung gemacht hat.

Speziell mir ist aufgefallen, dass seit Anfang 2008 viele kleine und mittelständische Unternehmen ihre schon geplanten Web-Projekte aufgrund der ungeklärten Lage komplett zurückgestellt oder gecancelt haben. Offensichtlich ist es vielen nicht klar, inwiefern und in welcher Höhe sie als Auftraggeber Abgaben an die Künstlersozialkasse zahlen müssen, wenn sie eine Website als Auftrag an einen freiberuflich tätigen Webdesigner bzw. Freelancer abgeben.

Eine sehr verzwickte Geschichte. So kompliziert, dass mir selbst auch nach einigen Tagen Recherche nicht klar geworden ist, wie ich nun künstlerisch tätig bin, wenn ich ein vom Auftraggeber geliefertes Layout in webtaugliche Form überführe und ab wann die Grenze des rein technischen Umsetzens ohne künstlerische Tätigkeit überschritten wird. Es gibt relativ wenig zu diesem Thema, was als brauchbare Information dienen könnte und womit man auch beim Kunden argumentieren kann, um Ängste abzubauen und die Aufträge zu kriegen. Also Aufruf an alle Freelancer und Freiberufler im Forum, wie Ihr mit dieser Sache verfahrt. MIr schwant nichts Gutes dabei. Ist scheinbar wieder eine lukrative Einnahmequelle für Vater Staat, der allen Nebenberuflern das Leben schwerer macht.

Einen Beitrag hab ich heut noch aufgestöbert, der allerdings auch nicht alle Fragen beantwortet. So kann sich jeder, der noch nicht mit dem Thema in Berührung gekommen ist, einen groben Überblick der Sachlage verschaffen:

WebTV2B.com : Und nochmal Gebühren ! Jetzt kommen die Künstler!
__________________
Coffeebean Webdesign
Mit Zitat antworten
Sponsored Links
  #2 (permalink)  
Alt 08.04.2008, 22:54
Benutzerbild von paracelsus
be simple
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 16.07.2007
Ort: Kapfenberg - Austria, einige meinen am "Anus Mundi"
Beiträge: 4.788
paracelsus ist einfach richtig nettparacelsus ist einfach richtig nettparacelsus ist einfach richtig nettparacelsus ist einfach richtig nett
Standard

Ich habe mal nachgefragt (Österreich) ob ich unter die Künstler Regelung falle oder nicht.
Ich mach ja zusätzlich auch noch Grafik/Design.

Ich falle nicht darunter, es sein Denn es gelingt mir nachzuweisen, das meine Werke künstlerischen Ansprüchen genügen, und somit auch nicht nach Gewerberecht verkaufbar sind. Ich müsste sowas wie Ausstellungen oder Vernissagen ausstatten, wo ich meine Werke dann verkaufe.

Ich gelte als Handwerker und Berater. Die Kleinunternehmer Regelung hat damit nichts zu tun, da alle Unternehmen bis zu einem gewissen Umsatz (bei uns 30.000 € netto/Jahr) diese beanspruchen können. Allerdings ein zwieschneidiges Schwert, ich habe dagegen entschieden.
Mit Zitat antworten
Sponsored Links
  #3 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 00:06
Benutzerbild von igen27
Suchender und Lernender
neuer user
Thread-Ersteller
 
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: West-Thüringen
Beiträge: 33
igen27 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

@andreas´: So ging mir das auch. Ich hab das überhaupt nicht ernst genommen oder auf meine Tätigkeit beziehen können, was diese Einstufung als 'Künstler' rechtfertigen würde. Klar ist auch beim Webdesign ein gesundes Maß an Kreativität und das graphische Handwerkszeug notwendig als eine Art künstlerische Betätigung, allerdings in meinem Empfinden nicht so primär wie bei einem Musiker oder Maler oder den echten künstlerischen Berufen. Außerdem bin ich meines Wissens kein Mitglied der Künstlersozialkasse. Ich bin über meinen Hauptjob ganz schnöde gesetzlich versichert und hab weder eine Info über meine Aufnahme in diesen Verein bekommen noch bin ich freiwillig Mitglied geworden. Daher kann ich den Rechtsanspruch den die Kasse an die Auftraggeber hat, nicht nachvollziehen. Allerdings muss man das wirklich schriftlich haben, um einem Kunden glaubhaft versichern zu können, dass dem auch wirklich so ist und auf ihn keine Zusatzkosten zukommen bei einer Auftragserteilung.

@paracelsus: Gewerbeamtlich wurde ich auch als eher technisch tätig (Webentwickler) eingestuft und falle laut deren ursprünglichen Aussagen zum Zeitpunkt meiner Gewerbeanmeldung ebenfalls in die Kategorie 'Handwerker und Berater'. Allerdings habe ich gestern eine ganz andere Auskunft bekommen.

Die nette Dame vom Gewerbamt (die auch nicht wirklich einen Plan von den gesamten Hintergründen hatten) hat sich dahingehend geäußert, dass man als Webdesiger (oder Entwickler) schon künstlerisch tätig ist, wenn man die Grafiken für eine Website erstellt oder nur vorhandenes Bildmaterial nachbearbeitet, wenn die Website dem Auftraggeber zur Erwirtschaftung von Gewinnen dienen soll bzw. als Werbemittel für das Unternehmen dient (was ja eigentlich eine der Hauptaufgaben eines solchen Projektes ist). Alles ziemlich wirr und ich kann die Skepsis und Unsicherheit auf Seiten der Kunden durchaus verstehen. Da wird die Luft zum Argumentieren und Entkräften der Sorgen sehr, sehr dünn.

Ich denke, das wird sich ähnlich unklar verhalten wie die Einstufung von Webdesigern als Freiberufler oder nur als Gewerbetreibende..da hatte ich auch massiv Probleme, als ich vor einem knappen halben Jahr die nebengewerbliche Tätigkeit angemeldet habe. Durch den Föderalismus handhabt das jedes Bundesland etwas anders. Ich danke auf jeden Fall für Eure Antworten und vielleicht findet sich ja in den nächsten Tagen noch einiges an Informationen, die ich hier gerne zur Verfügung stelle, wenn Interesse besteht. Ich werde weiter recherchieren und hoffe auf baldige Antwort von der Künstlersozialkasse selbst. Da hab ich allerdings schon vor 10 Tagen angefragt und bis heute keine Antwort erhalten. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam..

Das hab ich grad noch entdeckt: Knstlersozialkasse - Die Lsung fr freie WEbdesigner? Knstlersozialkasse, Webdesigner, Knstlersozialversicherung Kuenstlersozialkasse

Wenn ich das richtig deute, greift diese ganze Geschichte auch nur bei rein selbstständig tätigen freiberuflichen Webdesignern. Das würde mir noch einleuchten, da ich aber nur Nebengewerbetreibender bin, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verwerter (Auftraggeber) für meine Dienstleistungen zur Kasse gebeten werden sollen.
__________________
Coffeebean Webdesign

Geändert von igen27 (09.04.2008 um 00:25 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 00:24
Benutzerbild von igen27
Suchender und Lernender
neuer user
Thread-Ersteller
 
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: West-Thüringen
Beiträge: 33
igen27 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

kunstrecht.de | Forum Künstlersozialkasse | News: Webdesigner - Künstler oder Programmierer? Ein Urteil zur Künstlersozialversicherung

Dieser Artikel ist ziemlich interessant. Auf der einen stellt sich die Kasse an, einen Webdesiger als Künstler in die Versicherung überhaupt aufzunehmen, aber zieht trotzdem die Abgaben auf die Honorare ein, die ein solcher Künstler von den Auftraggebern erhält. Wie ich sagte, es ist ne totale WischiWaschi-Situation, mit der ich nichts anfangen kann. Keine hieb- und stichfeste Aussage was meinen Status angeht.

Das heisst aber im Umkehrschluss, das man nicht zwingend Mitglied in dieser Kasse sein muss und die Verwerter trotzdem die Abgabenpflicht haben. Ist das ein blödes Thema. Ich lese und schreibe hier viel lieber über technische und gestalterische Dinge, als mich mit der ganzen Bürokratie und Steuersch... rumzuärgern..aber es gehört halt leider dazu, wenn man sich in das Haifischbecken der steuerlich und gesetzlich kontrollierten Leistungserstellung stürzt, um nicht im trüben Wasser der Schwarzarbeit zu fischen..
__________________
Coffeebean Webdesign

Geändert von igen27 (09.04.2008 um 00:35 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #5 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 01:14
EvT EvT ist offline
Erfahrener Benutzer
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 11.09.2006
Ort: Bad Wildungen
Beiträge: 2.220
EvT ist jedem bekanntEvT ist jedem bekanntEvT ist jedem bekanntEvT ist jedem bekanntEvT ist jedem bekanntEvT ist jedem bekannt
Standard

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil 7. 7. 2005 entschieden, dass Webdesigner sozialversicherungspflichtig in der KSK sind Az.: B 3 KR 37/04 R :

Zitat:
Nach § 1 KSVG werden selbständige Künstler und Publizisten in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn sie die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, wobei Auszubildende und geringfügig Beschäftigte ausgeklammert bleiben. Künstler ist nach § 2 KSVG, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.

Webdesigner werden hiernach vom KSVG erfasst. Sie gestalten Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet- und Intranetpräsentationen. Die Tätigkeit umfasst unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und -vorgaben die Konzeptionierung und Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Softwareprogramme. Das Berufsbild ist - in Abgrenzung zum Programmierer und Webmaster - durch eine eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeit geprägt, die mit denen der Grafiker, Grafikdesigner und Layouter vergleichbar ist.

Da die Internetauftritte der Auftraggeber in der Regel der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen und eigenschöpferisch-gestalterische Tätigkeiten in diesem Bereich grundsätzlich als künstlerisch im Sinne des § 2 KSVG gelten, kommt es - wie z. B. bei Werbefotografen - auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit im Einzelfall nicht an. Ebenso ist unerheblich, dass die Klägerin keine künstlerische Ausbildung, etwa als Grafikerin, absolviert hat.
Diese BSG-Entscheidung kann für solche Webdesigner sehr interessant sein, die nicht - z. B. durch eine berufliche Haupttätigkeit - kranken- und rentenversichert sind und sich daher selbst versichern müssten.

Während die Beiträge für diese Selbstversicherung außerhalb der KSK astronomisch hoch sein können, ist der Beitragssatz in der KSK für die vergleichbare Absicherung verschwindend gering - deshalb drängen ja so viele Webdesigner in die KSK. Der Vollständigkeit halber sollte erwähnt werden, dass die KSK diese höchstrichterliche Entscheidung durch immer neue "Interpretationen" zu unterlaufen versucht.

Dass also Versicherungspflicht besteht, ist sicherlich für Kollegen, die durch einen Hauptjob abgesichert sind, erstmal sehr ärgerlich. Aber die KSK ist aus den o. g. Gründen sicherlich über jeden Webdesigner froh, der nicht bei ihr versichert werden will.

Geändert von EvT (09.04.2008 um 01:22 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #6 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 08:57
Benutzerbild von hubspe
Eisen 7 ole....
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Passau
Beiträge: 7.086
hubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblick
Standard

Moin,

ein starkes Indiz dafür, das man keiner Tätigkeit als freischaffender Künstler nachgeht ist doch die Art, wie man die Tätigkeit angemeldet hat und wie man sie versteuert.

Man hat i.d.R. ein Gewerbe angemeldet und versteuert seine Einnahmen nach
§15 ESTG (Einkommensteuergesetz).

Als Künstler ist man Freiberufler und versteuert seine Einnahmen nach §18 ESTG.

Das heißt doch ein Amt (Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt) hat durch die erfolgreiche Gewerbeanmeldung bzw. der Einordnung der Besteuerung nach §15 festgestellt, das man kein Künstler im Sinne des Gesetzes (ESTG) ist.

Gruß
Klaus
__________________
Ein mehrfacher Gruß aus dem Südosten
Klaus
Mit Zitat antworten
  #7 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 09:24
Benutzerbild von Scheppertreiber
Chaot und Nonkonformist.
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 13.03.2007
Ort: Steinmark im Spessart
Beiträge: 7.458
Scheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein Lichtblick
Standard

"Künstler im Sinn des Gesetzes" - widerliche Formulierung.

Soweit ich weiß gibt es in Ffm irgendwelche Spezialisten die sich um solche
Sachen kümmern. Wie immer in D wird man für den gleichen Sachverhalt mehrere
Antworten von Behörden bekommen.

Die KSK ist sehr lukrativ, ein angemeldetes Gewerbe dürfte dem entgegenstehen.
__________________
Grüße aus dem Spessart, Joe

{ table-layout: biertischistbesser; }
Der Mausinator
Mit Zitat antworten
  #8 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:53
Benutzerbild von hubspe
Eisen 7 ole....
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: Passau
Beiträge: 7.086
hubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblick
Standard

Hallo Andreas,

Zitat:
Zitat von andreas' Beitrag anzeigen
Ich bin beim Finanzamt als Freiberufler/Kleinunternehmer registriert aber nicht als Künstler. Die ausgeführte Tätigkeit ist doch egal, ob Handwerker oder Musiker.
Beim Finanzamt wirst du als Freiberufler veranlagt, registrieren trifft es nicht.
Du bist für die ein Künstler, ansonsten würdest du ja unter §15 ESTG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) veranlagt.

Als Fotograf z.B. gibt es zwei Möglichkeiten veranlagt zu werden:
Als Gewerbetreibender (§15) oder als Freiberufler (Künstler) (§18 ).

Zuerst mal nehmen die an das du Gewerbetreibender bist.
Um als Freiberufler veranlagt zu werden musst du denen Ausstellungen in Kunstgalerien o.ä. nachweisen.
Eine Mitgliedschaft im "Berufsverband bildender Künstler eV." ist sehr hilfreich.

Und natürlich wenn die KSK (Künstlersozialkasse) dich aufgenommen hat, was aber nicht so einfach ist.
Dort brauchst du regelmäßige und ausschließliche Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit (oder was die darunter verstehen).
Bleiben die Umsätze irgendwann weg, fliegst du da auch schnell wieder raus.

Oh mann, diese ganze "Behörden,- und Körperschaftsdenke" ist nicht von dieser Welt (jedenfalls für mich nicht ).

Gruß
Klaus
__________________
Ein mehrfacher Gruß aus dem Südosten
Klaus
Mit Zitat antworten
  #9 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 13:14
Benutzerbild von SPMan
The Oncoming Storm
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 23.05.2004
Ort: Metropolis
Beiträge: 1.243
SPMan wird schon bald berühmt werden
Standard

Meine Cousine, Rechtsanwältin, meine man könne sich mit einem Webdesign auch durchaus Unternehmensberatung, Agentur o.ä. eintragen lassen. Dann hat man auch mehr Möglichkeiten über das Leistungssprektrum. Denn man berät ja das Unternehmen als Agentur sowohl künstlerisch (Design) als auch technisch (Webauftritt). Werbung, Kosten/Nutzen, alles spielt da mit hinein.
__________________
"Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen."
- Wilhelm Busch
Mit Zitat antworten
Sponsored Links
  #10 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 13:18
Benutzerbild von inta
free as in freedom
XHTMLforum-Kenner
 
Registriert seit: 04.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 5.016
inta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz seininta kann auf vieles stolz sein
Standard

Zitat:
Zitat von hubspe Beitrag anzeigen
Zuerst mal nehmen die an das du Gewerbetreibender bist.
Um als Freiberufler veranlagt zu werden musst du denen Ausstellungen in Kunstgalerien o.ä. nachweisen.
Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich habe kein Gewerbe und dürfte somit als Freiberufler gelten (nicht Hauptberuflich aber das ändert nicht an der Tatsache). Ich mach sicher keine Ausstellungen und auch eher selten mal ein Design, meine hauptsächliche Arbeit besteht in der Umsetzung von Webseiten. Als ich zum Finanzamt marschiert bin und denen aufgetischt habe was ich tun werde, haben die kein Wort von Gewerbe fallen gelassen, sondern mich genau da hingesteckt wo ich jetzt bin - Freiberufler. Irgendwie scheint das jedes Amt so zu machen wie es gerade Lust hat.
Mit Zitat antworten
Sponsored Links
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
mal ma was rechtliches.... ChOpSueY! Offtopic 6 08.04.2008 18:12


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:12 Uhr.