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Grundsatzfrage
Zugänglichkeit ist wichtig, das ist klar.
Privatsphäre ist auch wichtig. Gesetze natürlich genauso. Wo liegt das Problem dabei? In manchen Fällen möchte ein Betreiber einer Webseite seine Privatsphäre zum Beispiel vor Spammern und sonstigen Datensammlern schützen. Aus rechtlichen Gründen ist man dazu gezwungen, ein Impressum mit den Daten zu führen. Folglich landen alle privaten Daten in Suchmaschinen, Archiven, usw. usf. Angenommen, man möchte dies unterbinden: Ist es legitim, die sensiblen Personendaten eines Impressums (Name, Anschrift, Email & Telefon) in Bildform darzustellen und das Bild mit einem Alternativtext wie "Sie benötigen einen Browser mit Grafikdarstellung" zu versehen? Ist es legitim, die Bilder NUR an Browser mit angeschalteten Cookies auszuliefern, und den Alternativtext auf etwas wie "Cookies und Grafikdastellung erforderlich!" zu setzen? (Ist ja kein Problem das mit PHP zu machen) Klar, ein Blinder würde ohne Hilfe so nicht erfahren können, was auf den Bildern steht. Doofe Sache, aber die Frage zielt eher auf die rechtliche Lage ab. Alternativen zum "Verstecken von Text als Bild" wären natürlich auch interessant. Bin auf die Antworten gespannt. Gruß |
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Unterbinde den Suchmaschinen das Abrufen deines Impressums.
Mit der robots.txt ginge das am einfachsten. Oder (sicherer) du überprüfst in PHP den User-Agent-Header, und wenn es eine Suchmaschine ist, gibst du eine 404-Seite aus. Dann musst du allerdings eine Sammlung von Suchmaschinen-Kennzeichnungen pflegen.
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Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. |
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"Gewerbetreibende" müssen ein "allzeit lesbares" Impressum veröffentlichen.
Eine "Firma" bzw. deren Betreiber darf sich nun mal nicht verstecken. Privatpersonen kennen diesen Zwang nicht: kein Impressum nötig. Und für richtig private Sachen kann man sich geschütze Verzeichnisse zulegen bzw. organisieren... Da kommt keine Suchmaschine ran
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To attain knowledge, add things everyday. To obtain wisdom, remove things everyday. (Lao Tzu) Links : Some needfull links (Delphi, XHTML...) Tools : Arpoon Freeware (Checksum...) |
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Wie jetzt? Kein Impressum?
Ich dachte jeder muss ein Impressum haben?!!?! Dann stellt sich mir die frage was ist Privat? Ist mein Blog (Gabriel Bretschner ) auch Privat, oder gilt der schon als Gewerblich?!
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Meine Spielwiese: http://blog.kanedo.net Ich bei Flickr? Da: Flickr: Fotostream von kanedo-projekt Für open Source Liebhaber: open Com Auch ich Zwitschere als @kanedo |
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Hallo
Als gewerblich gilt eine "selbstständige, dauerhafte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht". Danach sieht Dein Blog nicht aus. Anders kann es sein, wenn mit Werbung auf privaten Websiten verdient wird. Da werde ich mich aber hüten eine rechtsverbindliche Auskunft zu geben. Dafür sind mir die Aussagen im Netz nicht eindeutig genug. Wozu haben wir den sonst das Finanzamt & Heerscharen von Steuerberatern. Gruß Christian |
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Leider geht es im Gesetz nicht um gewerbliche sondenr um geschäftliche Webpräsenzen... das sind (leider) zwei Paar Stiefel
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Ein Kluger bemerkt alles. Ein Dummer macht über alles eine Bemerkung. |
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Zitat:
Selbst dann, wenn kein Gewerbe angemeldet wurde! Nachtrag: Gewinnerzielungsabsicht wird auch dann angenommen, wenn das angestrebte Ziel das Verringern von Verlusten sein sollte!
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