Datenschutzbestimmungen für Kontaktformular
Für ein Kontaktformular auf einer Webseite sind angaben wie Vor und Nachname so wie die E-mail zwingend notwendig. Muss deshalb eine Datenschutzerklärung auf der Seite eingebunden werden die der Nutzer akzeptieren muss, oder gar nichts? Oder langt ein "mit dem absenden des Formulars akzeptiert der Nutzer die in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen?
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Du musst eine ganze Seite mit einer Erklärung zum Datenschutz angeben. Siehe auch:
Law-Blog » Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten |
Je nachdem, was Du mit den Daten machst und um welchen Daten es sich handelt.
Auf 1 Kontaktformular, was "sichtbar" (z.B. weil Du "Schicken Sie mir eine EMail" als Überschrift hast) nur 1 E-Mail verschickt und das nötigste (Name + eMail-Adresse) dafür erfragst brauchst Du eigentlich nichts. Der Besucher sendet Dir freiwillig eine normale E-Mail, d.h. genau das Gleiche wie mit Thunderbird oder Outlook ! Anders gesagt: Steht es Dir frei, Daten aus einer empfangenen E-Mail in deinem Outlook Adressbuch zu speichern ? Ja ? Ein Kontaktformular, dass nur die EMail-Funktionalität implementiert ist einem gängigen EMail Client gleichzusetzen. Allerdings: werden "sonstige" Daten aus dem Kontakt-Formular gespeichert, die nicht den üblichen Mail-Verkehr entsprechen und speicherst Du solche Daten, dann brauchst Du sehr wohl eine Datenschutzerklärung ! // dies ist keine Rechts- bzw rechtsverbindliche Beratung oder Auskunft// :mrgreen: -- EDIT-- Was sehr merkwürdig ist: ich vermisse auf der "Law-Blog" Seite den Vermerk, dass "Law-Blog" eben keine beratende Tätigkeit in rechtlichen Sachen ausübt. Bin zwar kein Anwalt aber AFAIR wäre "Law-Blog" deshalb rechtlich angreifbar ;) Solch ein Vermerk könnte wie folgt aussehen: Das "Law-Blog" stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt. |
Zitat:
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Mach halt ein mailto und M$ ist dran :):):)
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Zitat:
Das Problem liegt IMHO in der "Verbindlichkeit" der Auskunft/Beratung. Anders gesagt: wer sich darauf verlässt, dass alles stimmt, und auf die Nase fällt, weil es eben nicht ganz so ist, könnte klagen... :( |
Nicht umsonst heißt es Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten.
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Lois, im Law-Blog werden keine Einzelrechtsberatungen vorgenommen, sondern grundsätzliche Ratschläge erteilt!
Und Deine fachlichen Vorbehalte sind bei diesen Autoren völlig unbegründet! :) |
Oder doch KEINE Pflicht... ?
@Dieter: ich habe gar keine fachlichen Vorbehalte :)
Andere haben aber schon Vorbehalte: - der Justiziar von Heise Verlag, Joerg Heidrich zusammen mit der - Kanzlei Dr. Bahr - die BUNDESREGIERUNG :) - Der Autor selbst :mrgreen: Zitat:
Rechtlich wird aber oft ganz anderes vergessen ! heise online - Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle (gewerbliche Relevanz) und website:impressum - Elfenwald -das Projekt für Wälder, Menschen und Elfen. :) |
Zitat:
Mario |
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