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Tarishkan 14.08.2007 13:19

Datenschutzbestimmungen für Kontaktformular
 
Für ein Kontaktformular auf einer Webseite sind angaben wie Vor und Nachname so wie die E-mail zwingend notwendig. Muss deshalb eine Datenschutzerklärung auf der Seite eingebunden werden die der Nutzer akzeptieren muss, oder gar nichts? Oder langt ein "mit dem absenden des Formulars akzeptiert der Nutzer die in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen?

Boris 14.08.2007 13:45

Du musst eine ganze Seite mit einer Erklärung zum Datenschutz angeben. Siehe auch:
Law-Blog » Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten

Loïs Bégué 14.08.2007 21:14

Je nachdem, was Du mit den Daten machst und um welchen Daten es sich handelt.

Auf 1 Kontaktformular, was "sichtbar" (z.B. weil Du "Schicken Sie mir eine EMail" als Überschrift hast) nur 1 E-Mail verschickt und das nötigste (Name + eMail-Adresse) dafür erfragst brauchst Du eigentlich nichts.
Der Besucher sendet Dir freiwillig eine normale E-Mail, d.h. genau das Gleiche wie mit Thunderbird oder Outlook !

Anders gesagt:
Steht es Dir frei, Daten aus einer empfangenen E-Mail in deinem Outlook Adressbuch zu speichern ? Ja ?
Ein Kontaktformular, dass nur die EMail-Funktionalität implementiert ist einem gängigen EMail Client gleichzusetzen.

Allerdings:
werden "sonstige" Daten aus dem Kontakt-Formular gespeichert, die nicht den üblichen Mail-Verkehr entsprechen und speicherst Du solche Daten, dann brauchst Du sehr wohl eine Datenschutzerklärung !

// dies ist keine Rechts- bzw rechtsverbindliche Beratung oder Auskunft// :mrgreen:

-- EDIT--
Was sehr merkwürdig ist:
ich vermisse auf der "Law-Blog" Seite den Vermerk, dass "Law-Blog" eben keine beratende Tätigkeit in rechtlichen Sachen ausübt.
Bin zwar kein Anwalt aber AFAIR wäre "Law-Blog" deshalb rechtlich angreifbar ;)
Solch ein Vermerk könnte wie folgt aussehen:

Das "Law-Blog" stellt keinerlei Rechtsberatung dar! Rechtsberatung im Einzelfall ist untersagt.

Sonny Lane 14.08.2007 21:55

Zitat:

Zitat von Loïs Bégué (Beitrag 345755)
Was sehr merkwürdig ist:
ich vermisse auf der "Law-Blog" Seite den Vermerk, dass "Law-Blog" eben keine beratende Tätigkeit in rechtlichen Sachen ausübt.
Bin zwar kein Anwalt aber AFAIR wäre "Law-Blog" deshalb rechtlich angreifbar ;)

Der Webseite nach sind die Autoren allerdings alles Rechtsanwälte. Inwiefern das mit der kostenlosen Rechtsberatung ausschaut kann ich nicht genau sagen, da es verschiedene Urteile gibt die "berufserfahrenen" Rechtsanwälten die kostenlose Rechtsberatung erlaubt.

Scheppertreiber 14.08.2007 23:08

Mach halt ein mailto und M$ ist dran :):):)

Loïs Bégué 15.08.2007 00:02

Zitat:

Zitat von Sonny Lane (Beitrag 345762)
Der Webseite nach sind die Autoren allerdings alles Rechtsanwälte. Inwiefern das mit der kostenlosen Rechtsberatung ausschaut kann ich nicht genau sagen, da es verschiedene Urteile gibt die "berufserfahrenen" Rechtsanwälten die kostenlose Rechtsberatung erlaubt.

Bin mir nicht sicher ob wir das gleiche meinen (wobei Deine Info schon richtig sein wird ;)).

Das Problem liegt IMHO in der "Verbindlichkeit" der Auskunft/Beratung.
Anders gesagt:
wer sich darauf verlässt, dass alles stimmt, und auf die Nase fällt, weil es eben nicht ganz so ist, könnte klagen... :(

Geronimo 15.08.2007 00:11

Nicht umsonst heißt es Vorschlag für eine Muster-Datenschutzerklärung für Webseiten.

Dieter 15.08.2007 21:34

Lois, im Law-Blog werden keine Einzelrechtsberatungen vorgenommen, sondern grundsätzliche Ratschläge erteilt!

Und Deine fachlichen Vorbehalte sind bei diesen Autoren völlig unbegründet! :)

Loïs Bégué 15.08.2007 23:49

Oder doch KEINE Pflicht... ?
 
@Dieter: ich habe gar keine fachlichen Vorbehalte :)

Andere haben aber schon Vorbehalte:

- der Justiziar von Heise Verlag, Joerg Heidrich zusammen mit der
- Kanzlei Dr. Bahr
- die BUNDESREGIERUNG :)
- Der Autor selbst :mrgreen:
Zitat:

Zitat von Law-Blog Autor
...Ja, da haben Sie recht. Streng genommen ist das Ganze Quark, denn wenn man (was der Gesetzgeber vielleicht nicht einmal getan hat, was die Literatur aber jedenfalls fast durchgängig schreibt) schon die Serverstatistiken als personenbezogene Daten ansieht, dann müsste man das alles *eigentlich* ja sogar vor der Anzeige der Seite und Aufnahme der Daten machen.

Eine Diskussion über "was ist ein Teledienst" wollen wir mal bei Seite lassen ;)


Rechtlich wird aber oft ganz anderes vergessen !

heise online - Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle (gewerbliche Relevanz)
und
website:impressum - Elfenwald -das Projekt für Wälder, Menschen und Elfen. :)

netspy 16.08.2007 09:51

Zitat:

Zitat von Loïs Bégué (Beitrag 345777)
Das Problem liegt IMHO in der "Verbindlichkeit" der Auskunft/Beratung.
Anders gesagt:
wer sich darauf verlässt, dass alles stimmt, und auf die Nase fällt, weil es eben nicht ganz so ist, könnte klagen... :(

Auch ein Rechtsanwalt wird dir in den seltensten Fällen eine verbindliche Auskunft geben und ist bei einer falschen Beratung im Normalfall nur dann zu belangen, wenn er bspw. grob fahrlässig gehandelt hat. Gerade beim Internetrecht gibt es so viele verschiedene Gesetze, Urteile und Bestimmungen, dass sich ein Anwalt nicht auf seine Meinung festnageln lässt.

Mario


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