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Layout und Strukturvorgaben für barrierefrei Webseite
Hallo!
Vor mir liegt ein mehrseitiges Konzept das Layout und Strukturvorgaben zur barrierefreien Umsetzung für Internetangebote eines Bayerischen Staatsministeriums beinhaltet. Das ist ja an und für sich eine gute Idee - diese Vorgaben beinhalten jedoch einge Punkte die wohl kaum barrierefrei genannt werden können: - die Seiten sind framelos in einer festen Auflösung von 1024x768 px darzustellen (Ist doch Schwachsinn oder?) - alle Seiten bieten eine Textversion, die an erster Stelle der Kopfnavigation geführt wird.(Finde ich irreführend, da Textversion nichts mit den Hauptnavigationspunkten zu tun hat. ) - Dreispaltiger Aufbau, wobei die linke und rechte Spalte in einer festen Breite von 150px zu definieren sind.(Wäre es nicht besser mit relativen Werten zu arbeiten? Außerdem sind 150px für die Unternavigation viel zu wenig.) - Links im Fliestext sind aus Gründen der Usability zu vermeiden (Ist das so?) - externe und interne Links sind im gleichen Fenster zu öffnen. Externe Links benötigen den Zusatz "externer Link". (Ist das sinnvoll?) - Links dürfen aus Gründen der Barrierefreiheit nicht mit Grafiken gekennzeichnet werden. (Warum nicht?) - Außerdem sind alle Größen in px definiert. An einer anderen Stelle steht aber dann, dass die Webseite skalierbar sein soll... Was haltet Ihr von solchen Vorgaben? Wie kann ich die Verantwortlichen davon überzeugen, dass das Konzept so keinen Sinn macht? Hat jemand bereits ähnliche Erfahrungen? |
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Ist das ein Konzept, eine Empfehlung oder ist das eine "eindeutige Anweisung", das so umzusetzen? Wenn es eine "eindeutige Anweisung", eine fest definierte Vorgabe die kein anderes Layout oder Struktur erlaubt, ist das ziemlich lausig. Wenn es ein Konzept ist, dann würde ich sagen, ist es überarbeitungswürdig.
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Hallo und danke für die zügige und ausführliche Antwort.
Leider nimmt es diese Behörde mit diesem "Konzept" sehr genau und versteht es durchaus als "eindeutige Anweisung". Mein Problem ist, den Verantwortlichen klar zu machen, dass es viele Verbesserungmöglichkeiten gibt und manches in Ihrem Konzept einfach falsch ist. Heute erhielt ich bereits einen empörten Anruf da ich für mein Layout Ihre Vorgaben eben nicht zu 100% erfüllt habe. Beispielsweise die 150px Spaltenbreite, 70px Höhe für den Header und 23px Höhe für die Kopfnavigation. Was dabei herauskommt wenn die selbst Webseiten nach ihren barrierefreien Vorgaben entwickeln kann man hier bewundern: http://www.stmugv.bayern.de/ Besonders cool finde ich auch den Webzoom im IE |
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Das scheint mir eher was mit CD zu tun zu haben, als mit Barierrefreiheit.
Wahrscheinlich hat die Vorgabe jemand entwickelt (bzw. entwickeln müssen), der davon keine Ahnung hat. Also ehrlich, das meiste ist doch Quatsch. - Frames sind beispielsweise einfach nur unelegant, aber nicht zwingen unzugänglich. - feste breite in px und skalierbar - uff! - Textversionen braucht niemand! - Dreispaltiger Aufbau ist nunmal ganz klar ein Designanspruch und kein Accessibility-Anspruch. - Links im Fliestext sind gerade das, was Hypertext ausmacht. - Externe und interne Links - das ist ausnahmsweise genau meine Meinung - Grafiken vor Links können für viele Menschen die Zugänglichkeit sehr erhöhen (mit vernünftigem alt) Mann o Mann Verstehe nicht, wer auf solchen Mist kommt. |
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@Jobo
Wenn der Auftraggeber es so will, dann soll er es bekommen. Er bezahlt dafür. Du kannst ihn nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Konzept DEFINITIV NICHT barrierefrei ist. Wenn er dies ignoriert, dann ist es nachher sein Problem dies zu rechtfertigen, da du ihn ja darauf hingewiesen hast. Ich würde die Webseite exakt nach seinen wünschen erstellen. Er ist nunmal der Kunde. |
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@Ole Staack
Ja, die haben in ihren Vorgaben, das Corporate Design Thema mit Barrierefreiheit vermischt. Es gefällt Ihnen aber gar nicht wenn ich jetzt z.B. die linke Spalte für die Unternavigation nicht mit 150px fester Breite definiere, sonder größer und in em. Ich möchte auf jeden Fall die Schrift mit relativen Werten angeben. Wenn aber die Spalte statische 150px hat, bringt das Skalieren der Schrift auch nix. Das gleiche gilt für die Kopfnavigation mit einer festen Höhe von 23px. @ ONeill Wenn ich sie nicht überzeugen kann, muss ich ohnehin nach deren Vorgaben vorgehen. Gut find ich das aber nicht. Aber hast recht - der Kunde ist König. @designfanatiker Ich habe jetz mal eine Aufstellung an die Entscheider übermittelt was von Ihren Vorgaben so übernommen werden kann und hinsichtlich der Barrierefreiheit passt und worin ich gerne von Ihren Vorgaben abweichen würde und warum manche Vorgaben nicht barrierefrei sind. Ist vielleicht aus psychologischer Sicht nicht schlecht auch deren guten Willen zu sehen und zu zeigen, dass nicht alles totaler Schwachsinn ist. |
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