Habe ich doch schon erklärt, warum man das nicht muss. Juristisch brauchst du es nur, wenn du "journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote anbietest, die zu einer Meinungsbildung beitragen können".
Journalistisch-redaktionell wird es dann, wenn du kontinuierlich Kommentare oder Stellungnahmen zu politischen oder kulturellen Themen schreibst, die zur Meinungsbildung beitragen. Wird
hier noch mal erklärt.
Und das tut er aber nun mal auf seiner Homepage nicht. Juristen selber können dennoch über die Denic locker seine Daten abfragen, wenn er denn irgendwann mal Probleme bekommen könnte. Von mir aus kann er aber sicherheitshalber ein Impressum mit seiner Anschrift und seinen Namen angeben. Eine Abmahnung gegen private Seiten habe ich jedoch noch nie gesehen oder gelesen.