Fällt Euch denn garnicht auf, dass jeder Begriff unterhalb von "Mensch" immer auch ganz automatisch eine Einschränkung bedeutet?
Unabhängig davon, ob der verwendete Begriff positiv oder negativ belegt ist - er stellt immer eine Einschränkung auf nur eine oder nur sehr wenige Eigenschaften des klassifizierten Menschen dar.
Bei als positiv empfundenen "Markierungen" (z. B. Hochbegabter) wirkt sich dies nicht so deutlich aus wie bei negativ empfundenen Bezeichnungen (z. B. Dieb, Behinderter, etc.). Dieses Sprachempfinden des durchschnittlichen Bürgers bildet das BGG ab und macht Verbesserungsvorschläge - mit gutem Grund!
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