Hallo, zusammen!
Interessante Diskussion hier!
Das BGG gibt für diesen Bereich ja eine Art Formulierungshilfe vor; wie hier allerdings auch schon festgestellt wurde, ist diese Hilfe im öffentlichen Bewusstsein noch nicht so recht angekommen. Daran haben aber auch - wieder einmal - unsere politisch Verantwortlichen einen Teil Mitschuld, weil sie öffentlich ganz akribisch nach "Wählerinnen und Wählern" unterscheiden, aber "Behinderte" und "behinderte Menschen" bzw. "Menschen mit Behinderungen" als ein gleichwertiges Begriffepaar ansehen - was aber nicht zutrifft!
Ein "Behinderter" hat nur diese eine Eigenschaft - ein "behinderter Mensch" hat die Eigenschaft "behindert" als eine unter vielen. Muss man auch in Berlin noch lernen!