Gemäß RfStV in § 55 Abs.1 ist dies selbst bei korporativen Internetangeboten, z.B. Corporate Blogs, nicht der Fall, ausgenommen das Webangebot entspricht dem eines Internethändlers nach §1 HGB, welche als Kaufmann im Sinne des HGB entsprechend der Aktualisierung als Istkaufmann bewertet werden. Lesenswertes dazu auch auf
Kaufmann (HGB - Wikipedia) und
Impressum - Wikipedia wobei die Begrifflichkeiten "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" nicht die Darstellungsform als grafischer Verweis ausschließen.
MfG Holger