Erst vor knapp fünf Wochen hat das OLG Frankfurt/ Main entschieden:
Verbraucherinformation mittels externer Grafikdatei
Beschluss vom 06.11.2007 - 6 W 203/06
Zitat:
Die Einblendung der nach § 312 c Abs. 1 BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 Abs. 1 BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn diese Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wenn auf eBay-Angebote über WAP zugegriffen wird.
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Der Tenor dieser Entscheidung ist imo sehr leicht auf unsere Fallgestaltung übertragbar.