Impressumspflicht - Impressum als Graphik belegt keine aktuelle Rechtsprechung sondern lediglich eine Empfehlung auf Grundlage des TMG §5 Absatz 2, jedoch wird weder in TDG §6 noch in § 55 Abs. 2 RStV und MDStV § 10 Absatz 3 eine grafische Darstellung der eMail Adresse ausgeschlossen. Für die meisten Webmaster gelten diese Richtlinien und deshalb war meine Frage, auf welche Grundsatzurteile sich der Hinweis auf eine nicht-grafische eMail Adresse bezieht.
Mit WAI hat das sicher nichts zu tun aber ist für viele sicher eine interessante Frage/Antwort.
Im Übrigen bin ich der Meinung, das ein Internet-Nutzer mit beeinträchtigtem Sehvermögen selbst wenn er/sie die Grafik zur eMail im Impressum nicht sehen kann, doch den mit browsertypischen Hilfestellungen (STRG++) den Verweis auf das Kontaktformular finden sollte.
Gruß Holger