Zitat:
Zitat von Holger71
Was soll an einer grafisch dargestellten Emailadresse im Impressum nicht rechtskonform sein? Was widerspricht dem Einsatz einer Grafik hinsichtlich der Barrierefreiheit?
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§ 5 I Telemediengesetz (TMG)
Zitat:
[...] Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [...]
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Für z.B. Screenreader, Textbrowser oder Modem-User mit abgeschalteter Grafikdarstellung sind Grafiken weder leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar oder ständig verfügbar.
Lesenswert hierzu:
Impressumsangaben in Form einer Graphikdatei