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Alt 02.10.2006, 12:36
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AndreasB AndreasB ist offline
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AndreasB wird schon bald berühmt werden
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Damit es hier für alle plastischer wird, an welche Art von Bereithaltung eines Screenshots - als Beleg - ich denke:
http://borumat.de/html-und-css-tipps...ite-als-quelle

Da nur ein Ausschnitt "fotografiert" und bereitgestellt wird, denke ich, dass keine Verletzung von Rechten vorliegt.
Ich lasse mich gerne korrigieren.
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