Damit es hier für alle plastischer wird, an welche Art von Bereithaltung eines Screenshots - als Beleg - ich denke:
http://borumat.de/html-und-css-tipps...ite-als-quelle
Da nur ein Ausschnitt "fotografiert" und bereitgestellt wird, denke ich, dass keine Verletzung von Rechten vorliegt.
Ich lasse mich gerne korrigieren.