Ich würde folgende Formulierung bevorzugen: „Universelle Zugänglichkeit mittels einer Textversion herstellen zu wollen zeugt von mangelndem Verständnis für die Materie und führt daher zum Ausschluss vom Wettbewerb.“ Ich denke dieser Punkt wurde so scharf formuliert, um die vielen pseudo-barrierefreien Websites von vornherein ohne großen Aufwand ausschließen zu können. Gerade bei Kommunen ist diese Unsitte leider weit verbreitet.
Geändert von Geronimo (21.09.2006 um 09:30 Uhr)
|