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Alt 16.05.2006, 23:11
ulle ulle ist offline
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Standard Rennradsport und ADAC-Motorenwelt

Hallo,

aus gegebenen Anlaß habe ich mir nun auf die Fahne geschrieben den "gemeinen" Autofahrer zu sensibilisieren.

Blinken für Radfahrer

Durch einen Leserbrief in aktueller Ausgabe "ADAC Motorenwelt", dort verlangte eine Leserin Verwarngelder von Rennradfahrern bei Mißachtung "Benutzungspflicht für Radwege", sah ich mich genötigt folgendes dem ADAC per E-Mail zu senden.

Zitat:
Radwegepflicht kontra Autofahrerpflichten

Mir ist keine Bundes-, Landes oder Kreisstrasse bekannt die eine Fahrspurbreite von min. 4,5 Metern ( Autobreite 2,5m + STvO Minimalabstand 1,5m + Radfahrer 1m ) aufweist, wie kann es sein dass ich als Radfahrer beim befahren einer solchen Strasse trotz Gegenverkehr überholt werde? Dieses fahrlässige Verhalten von sehr vielen Autofahrern sollte entsprechend belehrt werden, genauso wie das Nichtblinken beim Überholvorgang eines Radfahrers oder soll der nachfolgende Verkehr absichtlich nicht auf den langsamen, gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer aufmerksam gemacht werden. Dieses unterlassen der Blinkpflicht kostete einem Familienvater im Kreis xxxx das Leben. Gleichfalls könnte dieses bequeme Autofahrerverhalten mit einem Verwarnungsgeld die Kassen füllen.
Es gibt kein Recht auf zulässige Höchstgeschwindigkeit, aber die Körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz verankert.
Also lieber ADAC, Werben für Verständnis, Unfallverhütung und Miteineinander, und nicht Schützenhilfe für deutsche Oberlehrer, oder kann heutzutage jeder Autofahrer alle Radwege beurteilen, ob diese meine 40 km/h Trainingfahrt auf 2cm breiten Reifen verkraften. Übrigens ein Mofa darf wegen Betriebsbedingter 25 km/h Höchstgeschwindigkeit keinen Radweg benutzen !!
Und erhielt untenstehende Antwort:

Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir mit großem Interesse gelesen haben. Selbstverständlich haben Sie Recht, wenn Sie einen korrekten Sicherheitsabstand sowie ein Blinkzeichen von Fahrzeugen beim Überholen von Rennradfahrern erwarten. Der ADAC und gerade auch die motorwelt weisen immer wieder auf einen partnerschaftlichen Umgang im Straßenverkehr hin, wobei die „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fahrradfahrer oder Fußgänger besonders „schutzbedürftig“ sind. Aus diesem Grund können wir Ihren Ärger über so riskante Überholmanöver gut verstehen und nehmen Ihren Beitrag hierzu gerne in unsere Themensammlung auf, damit wir bei Gelegenheit darauf nochmals darauf hinweisen können.

Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, gingen zu unserem Beitrag „Dürfen Rennradler auf die Straße?“ aus der Aprilausgabe viele Zuschriften unserer Leser ein. Und gerne hätten wir auch Ihren kritischen Diskussionsbeitrag auszugsweise im Leserforum der motorwelt veröffentlicht. Doch wurden die Meinungsäußerungen unserer Leser schon in der aktuellen Maiausgabe abgedruckt. Uns steht allmonatlich meist nur eine Leserbriefseite zur Verfügung, so dass nur eine sehr geringe Anzahl der Leserzuschriften hinsichtlich einer Veröffentlichung berücksichtigt werden kann. Um Meinungen zu anderen Artikeln abdrucken zu können, sehen wir leider keine Möglichkeit, ein gerade erst behandeltes Thema auf unserer Leserbriefseite noch einmal aufzugreifen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Die Meinungen unserer Mitglieder zu diesem Thema sind jedoch für unsere Arbeit von großer Bedeutung. Ihre Zuschrift liegt daher auch der zuständigen Redakteurin sowie der Abteilung Verkehrsrecht zur Kenntnis vor.

Wir bedanken uns herzlich für Ihren Diskussionsbeitrag und Ihr Interesse an unserer Arbeit und Zeitschrift und bitten Sie um Verständnis für unsere platzbedingte Absage hinsichtlich einer Veröffentlichung.

Information zur Radwegbenutzungspflicht (PDF)

Initative zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht

Verkehr und Recht mit Schwerpunkt Radverkehr



Gute Radwege benötigen keine Benutzungspflicht
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