Das TDG verlangt von 'geschäftsmäßigen' Internetangeboten eine Anbieterkennzeichnung (so genanntes Impressum), ohne den Begriff der Geschäftsmäßigkeit näher zu definieren.
Zitat:
gilt nicht eher auffassung, daß seiten, die nachhaltig betrieben werden, ein impressum haben müssen?
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Ja, derHund bringt auf den Punkt, dass unter Juristen in der Zwischenzeit weitgehendst Konsens darüber besteht, dass die Auslegung des Begriffs "Geschäftsmäßigkeit" nicht im Sinne von "kommerziell" zu verstehen ist, sondern alle Angebote unfasst, die "aufgrund
nachhaltiger Tätigkeit
mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt werden".
Gruß
Chattanooga