Zitat:
Auswärtige Firmen, (... ) müssen ein vollständiges Webimpressum vorweisen, wenn ihr Angebot auf deutsche Internetnutzer abzielt und die Geschäftsführung von Deutschland aus erfolgt. (...) Laut Richterspruch gilt die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung des $ 6 Teledienstegesetz auch für solche Firmen. (...) Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei.
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Quelle mit weiteren Nachweisen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/40987
Firma ist hier wohl gleichbedeutend mit gewerblicher bzw. geschäftlicher Tätigkeit zu verstehen.
Gruß
Chattanooga