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  #1 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:22
Benutzerbild von Dieter
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Dieter sorgt für eine eindrucksvolle AtmosphäreDieter sorgt für eine eindrucksvolle Atmosphäre
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Hallo, Dirk!

Damit dürfte ein rechtliches Risiko für Dich nur noch bei "konspirativer Zusammenarbeit mit einem böswilligen User" bestehen!

Zitat:
§ 8 Durchleitung von Informationen

(1) 1Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich, sofern sie

1.
die Übermittlung nicht veranlasst,
2.
den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3.
die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist.
Das neue TMG nimmt in diesem Punkt ganz eindeutig die User in die Pflicht - jetzt ist jeder für das verantwortlich, was er verzapft!
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Geändert von Dieter (24.07.2007 um 12:24 Uhr)
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:41
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Nachtrag: §8 musst Du lesen (und interpretieren) in Verbindung mit den §§ 7, 9 und 10.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:41
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Danke für die Information (auch wenn ich nicht Dirk bin).
Es wurde aber auch Zeit, dass der Sachverhalt geklärt wird. Damit dürfte so ein Urteil wie im Fall des Heise Verlags in Zukunft wohl keine Rechtsgrundlage mehr haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:44
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Es gab ja auch ganz andere Urteile, die in vergleichbaren Fällen ergingen.

Die Rechtsunsicherheit für Forenbetreiber ist aber erst einmal damit aus der Welt. Was könnte auch Dirk dafür, wenn ich als Nutzer in einem meiner Beiträge einen Rechtsverstoß beginge!?
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:46
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Eben. Es war höchste Zeit das klarzustellen

PS: Der User war allerdings auch schon vorher verantwortlich für seine Beiträge, für "uns" ändert sich also nichts.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:48
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Das komplette Gesetz findet Ihr hier: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/

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- die Foren, Boards onder andere Plattformen betreiben;
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- Dienstleistungen oder Waren anbieten;
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  #7 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 12:53
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Zitat:
Der User war allerdings auch schon vorher verantwortlich für seine Beiträge,...
Klar, das ergibt sich ja aus anderen Rechtsvorschriften (BGB, HGB, UWG, etc.).

Trotzdem konnte nach den alten Rechtsnormen (TDG und MDStV) der Forenbetreiber in der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung alt aussehen!
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  #8 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 14:49
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Könnte für michn ochmal bitte den Artikel 2 des §8 erklären, den hab cih iwie nich verstanden...

Also:
Da steht ja das sie nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung notwenig ist.
Damit sind foren doch gar nicht betroffen?!? oder sehe ich das falsch...für mich klingt das wie chatten..naja wär schön wenns nomma jmd auf deutsch schriebt
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  #9 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 15:04
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Zitat:
§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes

1. ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt,

2. ist niedergelassener Diensteanbieter jeder Anbieter, der mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit Telemedien geschäftsmäßig anbietet oder erbringt; der Standort der technischen Einrichtung allein begründet keine Niederlassung des Anbieters,

3. ist Nutzer jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien nutzt, insbesondere um Informationen zu erlangen oder zugänglich zu machen,


4. sind Verteildienste Telemedien, die im Wege einer Übertragung von Daten ohne individuelle Anforderung gleichzeitig für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzern erbracht werden,


5. ist kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt; die Übermittlung der folgenden Angaben stellt als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,

b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Einer juristischen Person steht eine Personengesellschaft gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
In Artikel 2 des TMG werden lediglich die Begriffe, die im Gesetz Verwendung finden (z. B. Diensteanbieter, Nutzer, etc.), definiert, um eine gemeinsame Basis bei Auslegung dieser Begriffe zu haben.

Über einzelne Techniken wie z. B. das von Dir erwähnte Chatten steht da mit Absicht nichts, weil Techniken sich ändern können; Begriffe wie zum Beispiel Nutzer aber sind eher invariant, das heisst, sie behalten wahrscheinlich über einen längeren Zeitraum hinweg ihre Bedeutung bei.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.07.2007, 15:19
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mhmm ja, das hätt ich weglasse sollen (mit dem chatten)
Aber das klingt doch so, nur so lange speichern wie für ÜBERTRAGUNG nötig ist

was heißt für "die" übertragung?
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