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  #1 (permalink)  
Alt 14.11.2010, 18:22
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Frage Kleingewerbe oder zweite Steuernummer

Da nun langsam die Zeit kommt, wo ich meine Webseite so gestalten werde, das klar ersichtlich ist, das dort eine Leistung angeboten wird, möchte ich natürlich, das alles in trockenen Tüchern ist.

Soll heißen, ich beabsichtige eine Art Selbstständigkeit als Webdesigner. Warum nenne ich es eine Art, weil ich bereits einen soliden Beruf ausübe und dies eine Nebentätigkeit darstellt.

Meine Frage an Euch ist die, was in meinem Falle vorteilhafter wäre:

- Anmeldung eines Klein(st)gewerbes. (klassische Variante)
- Vergabe einer zweiten Steuernummer. (Würde dann mit der Einkommenst. verrechnet)

Ich muss gestehen, dass ich mich in diesem Bereich nicht sonderlich gut auskenne, daher verzeiht die evtl. falschen Begriffsbestimmungen.
Man wächst mit seinen Aufgaben.
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Gruß Michael
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Alt 14.11.2010, 18:39
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Hi Michael,

okay, das Erste ist sicher das beim Arbeitgeber anzumelden, damit es später keinen Ärger gibt.
Das hast du aber sicher schon gemacht.

Ich hab als Kleinunternehmer angefangen (war ich drei Jahre dran gebunden!).
Anfang des Jahres wechsel ich zum Normalunternehmer.

Rückblickend habe ich durch den Kleinunternehmer einfach zuviel Vorsteuer verschenkt.
Zweite Steuernummer würde ich instinktiv etwas skeptisch sehen, außer du willst eine
juristische Person (GmbH) draus machen, aber dann bekommst du sowieso ne Steuernummer für die GmbH.
__________________
Ein mehrfacher Gruß aus dem Südosten
Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 01:05
Benutzerbild von emti
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Danke Dir Klaus.
Ich war in der Zeit nicht untätig und habe einen Artikel gefunden, der mir soweit erstmal meine Fragen beantwortet.

Möchte den nicht vorenthalten: Selbstständig im Nebenberuf: Worauf muss ich als Feierabend-Freeelancer achten?

Für mich wichtige Auszüge:
Zitat:
Zitat von drweb.de
Bei freiberuflichen und vergleichbaren selbstständigen Tätigkeiten im Sinne des Paragrafen 18 Einkommensteuergesetz (dazu gehört inzwischen zum Beispiel auch das Webdesign) handelt es sich per Definition überhaupt nicht um ein Gewerbe. Bei derartigen Nebentätigkeiten kommen Sie selbst im Falle dauerhafter Geschäftsaktivität ganz ohne Gewerbeschein aus. Hier reicht eine einfache Mitteilung ans Finanzamt. ...
Zitat:
Zitat von drweb.de
Umsatzsteuer ist erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro fällig, ... Selbstständige Nebeneinkünfte unterliegen vielmehr "nur" der Einkommensteuer.
Dann werde ich beim Finanzamt mal ne Nummer ziehen gehen.
__________________
Gruß Michael
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 08:03
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hubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblickhubspe ist ein wunderbarer Anblick
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Moin Michael,

der Artikel ist über vier Jahre alt!
Da würde ich mich nicht mehr so unbedingt drauf verlassen.

Zitat:
Zitat von drweb.de
Umsatzsteuer ist erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro fällig, ... Selbstständige Nebeneinkünfte unterliegen vielmehr "nur" der Einkommensteuer.
Diese Sätze klingen ziemlich bescheu... für mich.
Wenn du kein Kleingewerbe hast (bei der Gewerbeanmeldung wie in meinem Fall mußte ich das ankreuzen und war
dann drei Jahre dran gebunden. Hätte ich normal versteuert müßte ich UST ab 1€ Umsatz abführen).
Als Freiberufler mußt du keine Gewerbesteuer abführen, aber bei der UST sind es imho nur die Mediziner, die da nix machen müssen.

Verlass dich nicht nur auf das was im Internet geschrieben wird.
Dort kann jeder unwidersprochen allen Blödsinn veröffentlichen!

Luxusvariante:
Sprich mit einem Steuerberater darüber. Das kostet zwar was, kann aber ungleich billiger sein,
als wenn du falsche Ratschläge befolgst.

Sparvariante:
Ruf das Finanzamt an und red mit denen. Finanzämter haben eine Servicestelle, wo du fragen kannst.
Dann bist du bestimmt auf der sicheren Seite.
__________________
Ein mehrfacher Gruß aus dem Südosten
Klaus

Geändert von hubspe (15.11.2010 um 08:05 Uhr)
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 09:19
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Zitat:
Zitat von hubspe Beitrag anzeigen
der Artikel ist über vier Jahre alt!
Da würde ich mich nicht mehr so unbedingt drauf verlassen.
Verlassen würde ich mich darauf auch nicht, aber zumindest kann ich bestätigen, dass das genau die Auskunft ist die ich 2006 vom Finanzamt bekommen habe.

Zitat:
Zitat von hubspe Beitrag anzeigen
Diese Sätze klingen ziemlich bescheu... für mich.
Sie stimmten aber zumindest 2006 noch so. Ich brauchte damals keinen Gewerbeschein, ich musste nur gegenüber dem Finanzamt angeben, dass ich unter die Kleinunternehmer-Regelung falle. Auf den Rechnungen darf man dann natürlich keine Mehrwertsteuer ausweisen und sollte darauf hinweisen, warum diese Angabe nicht vorhanden ist und entsprechend keine Mehrwertsteuer abgeführt wird.


Ich würde mich aber auf jeden Fall noch an offizieller Stelle informieren, Michael. Vor dem Finanzamt sollte man sich in acht nehmen und sich daher auch am besten gleich dort informieren. Finanzämter dürfen ohne Titel vollstrecken und darauf würde ich es nicht ankommen lassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 09:29
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Beim Finanzamt kommt es darauf an, an welchen Sachbearbeiter man gerät. Wenn man Glück hat, erwischt man einen der Minimalauskunft gibt, ansonsten verweisen sie gerne darauf, dass Beratung Sache der steuerberatenden Berufe sei.

Wenn man sich an einen Steuerberater wendet, sollte man im Vorfeld die anfallenden Gebühren anfragen. Hier gibts teilweise recht erhebliche Unterschiede, wobei gerade Kleinkanzleien aber auch Steuerberater, die sich frisch niedergelassen haben, in ihrer Preisgestaltung häufig recht kulant sind.

Als weitere Alternative kommen die Industrie- und Handelskammern in Betracht. Die IHK beraten meist recht umfassend und kompetent. Hinzu kommt, dass die Kosten für ihre Dienstleistung meist recht günstig sind.

Es kann sich lohnen, wenn man ein wenig auf der Website der örtlich zuständigen IHK stöbert. Für Hamburg wäre das www.hk24.de
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  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 10:19
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Ich hab' mich 2004 selbstständig gemacht, da stimmten die Angaben so auch schon, also bzgl. Kleinunternehmer-Regelung, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Ich habe damals direkt mit einem Kunden angefangen, der die Umsatzsteuer ausgewiesen haben wollte, weshalb die Kleinunternehmer-Regelung für mich nicht in Frage kam.
Man kann auch explizit darauf verzichten, dann hat man halt ein normales Gewerbe.
Ich hab' mir sogar eine USt.-Identnummer geholt.

Gebraucht hätte ich wohl nicht, aber so habe ich mich sofort mit allem vertraut gemacht.
Im ersten Jahr musste ich monatlich meine USt.-Voranmeldungen einreichen, danach Vierteljährlich. Mir ist es auch in einem Jahr passiert, dass die Umsätze so gering waren, dass ich nur noch die jährliche USt. anfertigen sollte, woraufhin ich aber beim Finanzamt angerufen habe und es wieder auf Vierteljährlich vereinbart habe.

Ich finde Voranmeldungen ganz praktisch, weil man direkt (in meinem Fall vierteljährlich) sämtliche Ausgaben verrechnen kann, je nachdem bekommt man dann sogar noch was wieder.

Ansonsten einfach mal zum Finanzamt gehen, habe ich damals auch gemacht.
Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass die eigentlich ganz nett sind und sich auch entsprechend Zeit nehmen, wenn Du Fragen hast.
Muss zwar nicht immer gelten, war bei mir aber so.
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  #8 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 11:37
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Zitat:
Zitat von mantiz Beitrag anzeigen
Man kann auch explizit darauf verzichten, […]
Dann muss man allerdings die Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn man das möchte ok, ist aber vor allem am Anfang viel Papierkram (wobei man das mittlerweile elektronisch machen kann oder sogar muss?).

Zitat:
Zitat von mantiz Beitrag anzeigen
Ich hab' mir sogar eine USt.-Identnummer geholt.
Die Braucht man ja nur, wenn man im Ausland tätig werden möchte.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.11.2010, 12:13
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Zitat:
Zitat von inta Beitrag anzeigen
Dann muss man allerdings die Umsatzsteuervoranmeldung machen, wenn man das möchte ok, ist aber vor allem am Anfang viel Papierkram (wobei man das mittlerweile elektronisch machen kann oder sogar muss?).
Stimmt, ist aber eigentlich schnell erledigt.
Ich hab' mir eine Excel-Datei erstellt, wo ich sämtliche Ein- und Ausgänge mit Datum, Monat, Quartal eintrage.
Das sind dann genau zwei Zahlen, die man da eintragen muss, einmal Netto-Einnahmen (volle Euro) und bezahlte Umsatzsteuer, die verrechnet werden soll, die hat man ruckzuck aus der Datei ermittelt, sind also eigentlich nur knapp 5 Minuten je Quartal (bzw. Monat), das ist verkraftbar.


Zitat:
Zitat von inta Beitrag anzeigen
Die Braucht man ja nur, wenn man im Ausland tätig werden möchte.
Joah, stimmt schon, brauchen tut man sie nicht unbedingt.
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Alt 15.11.2010, 16:09
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Chrunchy wird schon bald berühmt werden
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Ich kann mich erinnern, dass hier zumindest auch 2004 noch keine Einigung herschte, ob die Erstellung einer Webseite eine freiberufliche Tätigkeit ist, oder eine gewerbliche.

Die Grenze von 17.500 EUR im jahr gilt IMO auch noch heute und bezieht sich wirklich nur auf die Umsatzsteuerpflicht. Wichtig ist zu beachten, dass es sich dabei um Einnahmen handelt, nicht um den Gewinn.

Wie Mantiz schon sagte, so kompliziert ist eine UstVA nicht. Ich habe damals auch direkt ohne Kleingewerberegelung angefangen. Es ist abhängig davon wie dein Kundenstamm aussieht.
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Gruß Chrunchy

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