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  #11 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:32
Benutzerbild von hubspe
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Mahlzeit inta,

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Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich habe kein Gewerbe und dürfte somit als Freiberufler gelten (nicht Hauptberuflich aber das ändert nicht an der Tatsache). Ich mach sicher keine Ausstellungen und auch eher selten mal ein Design, meine hauptsächliche Arbeit besteht in der Umsetzung von Webseiten. Als ich zum Finanzamt marschiert bin und denen aufgetischt habe was ich tun werde, haben die kein Wort von Gewerbe fallen gelassen, sondern mich genau da hingesteckt wo ich jetzt bin - Freiberufler. Irgendwie scheint das jedes Amt so zu machen wie es gerade Lust hat.
Bei mir war es zumindest so was die Fotografie angeht.
Als ich die künstlerische Tätigkeit beim Finanzamt geltend machen wollte, war ich auch noch selbst. Gewerbetreibender (Handelsvertreter), meine Haupteinnahmen lagen beim Handelsvertreter.

Erst meinten sie das wär ja nur ein Hobby oder bestenfalls Gewerbe, dann habe ich Ausstellungen, Einnahmen und die Mitgliedschaft im Berufsverband bild.Kü. nachgewiesen.
Ergebnis: "okay, unter Vorbehalt veranlagen wir sie dort nach §18".

Mittlerweile ist der Vorbehalt weg (die Einnahmen zum größten Teil auch, aber das ist eine andere Geschichte).

Hier in Niederbayern meinte das zuständige Finanzamt auf Nachfrage das ich für eine Tätigkeit als Webdesigner Gewerbe anmelden muss.

So wird es scheinbar überall anders gehandhabt.

Gruß
Klaus
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Ein mehrfacher Gruß aus dem Südosten
Klaus
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  #12 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:33
Benutzerbild von mantiz
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hm, diese ganze Diskussion macht mich nachdenklich.

Ich habe ein Gewerbe als Teilzeit angemeldet, da ich hauptsächlich noch Student bin.
Ich musste es als Gewerbe anmelden und auch auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichten, da ich Kunden habe, welche allerdings selbst Firmen sind und diese die MwSt. ausgewiesen haben möchten.

In erster Linie bin ich auch nur programmiererisch tätig, eine typische Website erstelle ich sehr selten.

Meistens sind das BackEnd-Arbeiten, wo es dann heißt: "Da muss irgendwo ein Button hin, wo dies und das passieren soll" und genau das mache ich dann, also eher weniger künstlerisch.

Könnte mich das also auch in irgendeiner Weise betreffen?
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  #13 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:38
Benutzerbild von inta
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Ich bin ehrlich gesagt in dem Thema total unsicher. Ich hab mich einfach auf das verlassen, was mir beim Finanzamt gesagt wurde, schriftlich habe ich darüber natürlich nicht, außer das Schreiben mit der Steuernummer. Dieses ganze System ist total undurchsichtig und ich habe das Gefühl, wenn man das nur als Nebentätigkeit macht, dann wird es komplizierter statt einfacher.
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  #14 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:45
Benutzerbild von hubspe
Eisen 7 ole....
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Hallo inta,

Zitat:
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Ich bin ehrlich gesagt in dem Thema total unsicher. Ich hab mich einfach auf das verlassen, was mir beim Finanzamt gesagt wurde, schriftlich habe ich darüber natürlich nicht, außer das Schreiben mit der Steuernummer. Dieses ganze System ist total undurchsichtig und ich habe das Gefühl, wenn man das nur als Nebentätigkeit macht, dann wird es komplizierter statt einfacher.
im Grunde bin ich da auch sehr unsicher.

Eins kann ich dir aber aus eigener Erfahrung sagen:"Das Finanzamt erzählt dir auch oft Blödsinn".
Sehr hilfreich kann es da sein, wenn man die Angaben des Finanzamtes von einem Steuerberater prüfen läßt.

Beim Finanzamt gerät man i.d.R. an ganz normale Sachbearbeiter, wenn man fragt.
Deren Kenntnisstand ist aber, da die Menschen nun mal unterschiedlich sind, natürlich mehr oder weniger äh.., übersichtlich.

Gruß
Klaus
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  #15 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 12:56
Benutzerbild von Scheppertreiber
Chaot und Nonkonformist.
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Scheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein LichtblickScheppertreiber ist ein Lichtblick
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Leute, nicht mit dem FA besprechen.

In den FAs hat es in den letzten Jahren einen ziemlichen Personalabbau gegeben.
Alle die etwas auf der Pfanne haben sind mittlerweile Steuerberater (auch viele
Prüfer).
Geblieben sind beim FA nur die "nicht-so-guten".

Sie kennen sich nicht aus und drücken sich vor Entscheidungen.

Besprecht das mit einem Steuerberater, die Jungs haben fast immer einen sehr
guten Draht zum FA (ehemalige Kollegen, man kennt sich) und kennen sich aus.
__________________
Grüße aus dem Spessart, Joe

{ table-layout: biertischistbesser; }
Der Mausinator
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  #16 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 13:14
EvT EvT ist offline
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Zitat:
Zitat von Scheppertreiber Beitrag anzeigen
Die KSK ist sehr lukrativ [...]
Ja, ohne Zweifel. Versichert man sich außerhalb der KSK (z. B. als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung) ist man mit einem Mindestbeitrag von rund 460,-- Euro/Monat dabei. Der selbe Leistungsumfang schlägt bei der KSK mit rund 160,-- Euro zu Buche. Das ergibt eine Differenz von rd. 3600 Euro per anno.


Der OP spricht als weiteren Punkt an, dass Auftraggeber bei der Inanspruchnahme von u. a. Webdesignern abgabepflichtig zur KSK werden können. Derzeit werden 4,9% des Auftragswertes zusätzlich fällig. Viele Auftraggeber wissen das nicht und werden wahrscheinlich reichlich erschreckt/verärgert gucken, wenn sie nach Abwicklung des Webprojektes mit weiteren Geldforderungen in Form eines Gebührenbescheides der KSK konfrontiert werden.

Wann und unter welchen Umständen Auftraggeber abgabepflichtig werden, findet sich in der FAQ der KSK-Site. Für uns Webdesigner ist der Punkt 7 wichtig:

"7. Eine „nicht nur gelegentliche“ Auftragserteilung ist Voraussetzung für die Abgabepflicht von Unternehmen, die für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen“.

[...] Bezieht sich die Auftragserteilung ... (z. B. Gestaltung einer Internetseite, Entwurf eines Flyers, ... Nutzung von Design-Leistungen), reicht bereits eine einmal jährliche Auftragserteilung oder Nutzung aus.



Zitat:
Zitat von Scheppertreiber Beitrag anzeigen
"Künstler im Sinn des Gesetzes" - widerliche Formulierung.
Gesetzesmacher sind die wahren Künstler.

Geändert von EvT (09.04.2008 um 13:17 Uhr)
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  #17 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 13:26
Benutzerbild von mantiz
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@andreas:
Meine Gespräche damals gingen so aus, dass es Firmen gibt, welche die MwSt. auf den Rechnugen ausgewiesen haben möchten. Wenn ich als Kleinunternehmer gelte darf ich diese afaik nicht ausweisen. Also habe ich auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet, was für mich auch keinen Nachteil darstellt, abgesehen von den anfangs monatlichen, jetzt vierteljährlichen USt.-Voranmeldungen, was ein wenig Zeit in Anspruch nimmt.
Das Gewerbe habe ich angemeldet, weil ich dachte es müsste so sein. Evtl. wurde ich falsch beraten, keine Ahnung. Ich war damals bei einer Gründerberatung und da wurde nichts davon gesagt, dass ein Gewerbe nicht zwingend notwendig wäre.
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  #18 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 13:36
EvT EvT ist offline
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Mantiz, wenn du gewerblich tätig bist, ist eine Gewerbeanmeldung zwingend erforderlich. Die steuerliche Behandlung hat damit nichts zu tun.

Gewerbeanmeldung = Gewerberecht
Kleinunternehmenregelung = Steuerrecht
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  #19 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 14:04
Benutzerbild von mantiz
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hm, dann ist ja alles richtig.

War nur verdutzt, weil andreas fragte, wieso ich ein Gewerbe anmelden musste.

Aber egal, wir schweifen leicht ab, das war nicht meine Absicht. Nicht, dass ich noch wegen OT ermahnt werde.
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