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Alt 15.11.2010, 01:05
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emti emti ist offline
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Danke Dir Klaus.
Ich war in der Zeit nicht untätig und habe einen Artikel gefunden, der mir soweit erstmal meine Fragen beantwortet.

Möchte den nicht vorenthalten: Selbstständig im Nebenberuf: Worauf muss ich als Feierabend-Freeelancer achten?

Für mich wichtige Auszüge:
Zitat:
Zitat von drweb.de
Bei freiberuflichen und vergleichbaren selbstständigen Tätigkeiten im Sinne des Paragrafen 18 Einkommensteuergesetz (dazu gehört inzwischen zum Beispiel auch das Webdesign) handelt es sich per Definition überhaupt nicht um ein Gewerbe. Bei derartigen Nebentätigkeiten kommen Sie selbst im Falle dauerhafter Geschäftsaktivität ganz ohne Gewerbeschein aus. Hier reicht eine einfache Mitteilung ans Finanzamt. ...
Zitat:
Zitat von drweb.de
Umsatzsteuer ist erst ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro fällig, ... Selbstständige Nebeneinkünfte unterliegen vielmehr "nur" der Einkommensteuer.
Dann werde ich beim Finanzamt mal ne Nummer ziehen gehen.
__________________
Gruß Michael
SketchAtomTransmit
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